20.06.2012

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert "Disability Survey"

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert eine eigenständige repräsentative Datenerhebung zur besseren Erfassung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen in Deutschland ("Disability Survey"). "Die Bundesregierung sollte eine repräsentative Langzeitstudie in Auftrag geben, die die Lebenslagen behinderter Menschen im Zeitverlauf erhebt", erklärte Marianne Hirschberg, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle.

Bisherige Datenerhebungen würden sich an den Defiziten der Behinderten orientieren und nicht an ihren Möglichkeiten und Ressourcen. Die bisher genutzten statistischen Instrumente seien allgemein auf die gesamte Bevölkerung ausgerichtet und damit nicht aussagekräftig für die Kategorie Behinderung beziehungsweise für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen.

Zudem sind die Datenerhebungen bisher noch nicht hinreichend auf die menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus der UN-BRK bezogen. Dies ist jedoch entscheidend, da die Sammlung von Daten und Fakten kein Selbstzweck ist, sondern das Ziel hat, die Hindernisse zu erfassen, die Menschen mit Behinderungen in der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte einschränken. Zweck von Datensammlungen sollte sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und die jeweiligen Programme und Maßnahmen an dem Ziel der UN-BRK der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Rechtausübung behinderter Menschen auszurichten.

Ein gutes Beispiel für einen "Disability Survey" sei der "Life Opportunities Survey" (LOS) in Großbritannien, der die Partizipationsmöglichkeiten von behinderten und nicht-behinderten Menschen vergleiche. Zudem sei es sinnvoll, eine solche repräsentative Datenerhebung durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution entwickeln und durchführen zu lassen. Diese Daten könnten dann von den Bundesressorts, anderen staatlichen Stellen, aber auch der Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen genutzt werden.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

(Quelle: www.institut-fuer-menschenrechte.de)