19.09.2017

Monitoring-Stelle prüft Koalitionsverträge auf das Ziel „Umsetzung der UN-BRK“

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat eine kurze Meldung zu den neuen Koalitionsverträgen im Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen herausgegeben und kritisiert, dass diese der Inklusion von Menschen mit Behinderungen „keine große Bedeutung“ beimessen.

„Keine der drei Regierungen formuliert Inklusion in wesentlichen Lebensbereichen (Bildung, Arbeit, Wohnen) bei gleichzeitigem schrittweisem Abbau von Sonderstrukturen als explizites Ziel“, so das Institut. Die Tendenz, Förderschulen, Werkstätten und stationäre Wohneinrichtungen aufrechtzuerhalten oder sogar auszubauen, entspräche nicht dem Inklusionsverständnis der UN-BRK, denn dieses befürwortet den Abbau dieser Strukturen und fordert einen inklusiven Lebensraum, in dem auf Sondereinrichtungen dauerhaft verzichtet wird.

Erfreulich sei, dass Schleswig-Holstein plane seinen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln.

Die Monitoring-Stelle fasst in einer Übersicht zusammen, inwiefern die Koalitionsvereinbarungen von Bund und Ländern die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach der UN-BRK zum erklärten Ziel haben. Die Vereinbarungen bilden die Grundlage der Auswertung. Es wird nicht die gesamte Behindertenpolitik bewertet.

Weitere Informationen

Deutsches Institut für Menschenrechte – zur Meldung

Deutsches Institut für Menschenrechte – zur Übersicht der Koalitionsvereinbarungen von Bund und Ländern

(Quelle: Monitoring-Stelle UN Behindertenrechtskonvention, Meldung vom 15. September 2017)