22.11.2017

Mehr Anträge für Reha-Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung bei der Bundesarbeitsagentur

Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben im Jahr 2015 rund 32.600 Personen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Bereich der beruflichen Wiedereingliederung beantragt. Im Jahr 2010 waren es 27.700. Die Anerkennungsquote sei bei den Anträgen zugleich leicht von 78 Prozent auf 81 Prozent gestiegen.

Die IAB-Studie beschränkt sich auf die Personen, die von der BA mit Reha-Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung gefördert werden. Nicht in der Studie erfasst sind die Maßnahmen der Ersteingliederung, die jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben ermöglichen sollen, und Maßnahmen, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder der Deutschen Rentenversicherung (DRV) finanziert werden.

Unmittelbar im Anschluss an die berufliche Rehabilitation hätten laut der IAB-Studie mehr als die Hälfte der Personen eine Beschäftigung aufgenommen oder eine zuvor bestehende Beschäftigung weiter ausüben können.

Der Verbleib am Arbeitsplatz würde häufig durch kurzfristige Zuschüsse ermöglicht, mit denen technische Hilfen wie höhenverstellbare Schreibtische, Bildschirmlesegeräte oder Einhand-Tastaturen gefördert werden. Gerade bei den kurzfristigen Zuschüssen habe es einen starken Anstieg gegeben. Die vermehrte Vergabe dieser Zuschüsse liege unter anderem daran, dass die Arbeitgeber und die potentiell betroffenen Beschäftigten heute besser über die Fördermöglichkeiten informiert seien als früher. Ein weiterer Grund sei, dass die Bundesagentur für Arbeit verstärkt auf Prävention von Behinderung setze, um eine Beschäftigung zu erhalten und Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden.

Näheres zu den beantragten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, den Behinderungsarten und weiteren Merkmalen der geförderten Personen sowie zum Aspekt der Übergänge in den Arbeitsmarkt nach der Rehabilitation sind im IAB-Kurzbericht 25/2017 veröffentlicht und im Internet abrufbar: Information zur IAB-Studie.

(Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung [IAB])