15.01.2020

Medizinischer Dienst als unabhängige Einrichtung

Seit 1. Januar 2020 arbeitet der ehemalige „Medizinische Dienst der Krankenversicherung" (MDK) losgelöst von den Krankenkassen als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die neue Regelung ist Teil des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“ aus dem Bundesministerium für Gesundheit.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte im Vorfeld erklärt: „Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Medizinischen Dienste neutral prüfen und handeln. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, wird der Medizinische Dienst deshalb von den Krankenkassen losgelöst und eigenständig organisiert. Damit führen wir eine über zwanzig Jahre währende Debatte zur Unabhängigkeit des medizinischen Dienstes endlich zu einer Entscheidung. Auch bei den Krankenhausabrechnungen sorgen wir für mehr Transparenz. Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.“

Die vormals Medizinischen Dienste der Krankenversicherung stellen keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr dar, sondern werden einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) ist vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst und hat die Kompetenz zum Erlass der Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste. Durch die Neuregelung sind nun auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat vorgesehen.

Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (November 2019)

Informationen zum MDK-Reformgesetz auf der Webseite des BMG

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)