04.05.2020

Maskenpflicht: Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen

Um das Risiko zu senken, dass sich Menschen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizieren, haben alle Bundesländer per Verordnung eine Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen vorgeschrieben. Die Aktion Mensch informiert über Ausnahmen von diesen Regelungen aus medizinischen Gründen.

Für viele Menschen mit Behinderung ist das Tragen einer Schutzmaske nicht zumutbar, etwa bei einer Atemwegserkrankung oder psychischer Beeinträchtigung, die eine Maske im Gesicht zur Qual macht. Deshalb gibt es in fast allen Bundesländern Ausnahmeregelungen für diese Personengruppen. Wie genau sie lauten, hat die Aktion Mensch in einer Tabelle zusammengestellt.

Zur Übersicht „Ausnahmen für Menschen mit Behinderung von der Maskenpflicht“ auf der Webseite der Aktion Mensch

(Quelle: Aktion Mensch)