08.06.2022

Lebenshilfe: Aktuelle Forderungen an die Politik

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien Verbesserungen in der Teilhabe, Selbstbestimmung und Inklusion, bei der Pflege sowie Maßnahmen gegen familiäre Überlastung, Armut und Diskriminierung. Geflüchtete Menschen mit Behinderungen sollen außerdem schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten.

Die Lebenshilfe skizziert die derzeitige Situation der Betroffenen und formuliert konkrete Forderungen an die Politik für diese elf Bereiche:

  • Teilhabe für geflüchtete Menschen mit Behinderung
  • Familien entlasten
  • faire Pflege für Menschen mit Behinderung
  • inklusive Kinder- und Jugendhilfe
  • inklusive Arbeit fördern und gerecht vergüten
  • Diskriminierung verhindern
  • Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen weiter stärken
  • Teilhabe und Schutz in der Pandemie
  • Armut behindert Teilhabe
  • digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderung ermöglichen
  • Selbstvertretende beteiligen – politische Teilhabe ist unverzichtbar

Zur Entlastung von Familien mit behinderten Kindern fordert die Lebenshilfe die zeitnahe Einführung der im Koalitionsvertrag bereits angekündigten neuen Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten. Die Leistung sollte es steuerfinanziert nach dem Vorbild des Elterngeldes auch für Angehörige von Menschen mit Behinderung geben, die Zeit brauchten, um ihre Angehörigen zu betreuen und zu unterstützen. Außerdem sei ein niedrigschwelliges Angebot zur Familienentlastung für alltagspraktische haushaltsnahe Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen für belastete Familien notwendig.

Mit Blick auf pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen kämpft die Lebenshilfe seit langem für eine Abschaffung des § 43a im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI). Danach erhalten Menschen mit Behinderung, die in einem Wohnheim leben und mindestens Pflegegrad 2 haben, maximal 266 Euro von der Pflegeversicherung. Andere Versicherte erhalten Pflegegeld zwischen 316 und 901 Euro oder häusliche Pflegehilfe zwischen 724 und 2.095 Euro. Diese Ungleichbehandlung müsse beendet werden, so die Lebenshilfe.

Zu den Forderungen der Lebenshilfe gehört auch die nach mehr Anstrengungen für die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Leben, um Diskriminierung aufgrund von Behinderungen zu vermeiden. Sie weist u. a. darauf hin, dass das Behindertengleichstellungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und zahlreiche Sondergesetze wie das Gaststättengesetz, die Bauordnungen u. v. m. reformiert werden sollten, um z. B. auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zum Abbau von Barrieren zu verpflichten.

Vertiefende Informationen zu den Forderungen bietet die Website der Lebenshilfe.

(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.)