31.05.2023

Krankenhausreform: Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigungen berücksichtigen

Der Paritätische Gesamtverband hat in einem breiten Bündnis von Verbänden gefordert, die Bedarfe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung im Rahmen der Krankenhausreform zu berücksichtigen. Für die stationäre Versorgung sind aus Sicht des Bündnisses ähnlich wirksame strukturelle Vorkehrungen zu schaffen wie seit 2015 im ambulanten Bereich mit den „Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung“ (MZEB).

Bei Menschen mit mehrfacher Behinderung oder kognitiven Beeinträchtigungen seien sowohl Symptomatik als auch Verlauf zahlreicher Krankheitsbilder oft atypisch und die Behandlung individuell sehr spezifisch. Darauf sei die allgemeine Gesundheitsversorgung derzeit nicht eingestellt. Krankheiten würden bei diesem Personenkreis oft zu spät erkannt und behandelt. Viele Krankheitsbilder träten zudem deutlich häufiger auf als in der Allgemeinbevölkerung. (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte sowie weitere Fachkräfte der allgemeinen Gesundheits­versorgung seien häufig nicht ausreichend zu den Besonderheiten in der medizinischen Behandlung ausgebildet.

„Um alle Menschen untersuchen und auch behandeln zu können, muss das Gesund­heitssystem insgesamt barrierefrei werden“, so der Paritätische stellvertretend für das Bündnis. Dafür sei es u. a. dringend erforderlich, dass Krankenhäuser aller Versorgungsstufen technisch, personell und konzeptionell angemessen ausgestattet seien, um Menschen mit Behinderungen eine adäquate Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite und Qualität zur Verfügung zu stellten wie der Gesamtbevölkerung, erklärt der Verband mit Verweis auf Art. 25 a UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Bündnis sieht u. a. folgenden Handlungsbedarf:

  • Erhaltung vorhandener bewährter spezialisierter Angebote (Besondere Einrichtungen, besonders spezialisierte Fachabteilungen bzw. Krankenhäuser), deren Weiterentwicklung und Integration in die neuen Strukturen;
  • Aufbau neuer spezialisierter Angebote wie z. B. Fachabteilungen zur Unterstützung der stationären Regelversorgung für Personen mit besonders komplexen Gesundheitsstörungen bzw. schwerer geistiger und körperlicher Mehrfachbehinderung, entsprechend den MZEB im ambulanten Bereich;
  • die Weiterentwicklung stationärer Angebote unter Berücksichtigung der besonderen fachlichen Anforderungen und des entsprechend begründeten Mehraufwandes in der Versorgung komplex beeinträchtigter Personen in allen Versorgungsstufen;
  • intensivierte Kooperation der MZEB mit dem stationären Sektor;
  • Etablierung von fachübergreifender Frührehabilitation einschließlich spezifischer Leistungen für Menschen mit geistigen oder schweren Behinderungen.

Ende Mai 2023 hat das Bündnis den gemeinsamen Appell an das Bundesgesundheits­ministerium und Abgeordnete gesandt.

Gemeinsamer Appell (PDF, 600 KB): Krankenhausreform im Sinne der Patientinnen und Patienten mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung gemeinsam gestalten 

(Quelle: Der Paritätische Gesamtverband)


Mit einem Positionspapier machte die DVfR im April 2023 auf die Rolle der Rehabilitation als sektorenübergreifendes Behandlungskonzept für Menschen mit Behinderungen aufmerksam und forderte eine stärkere Berücksichtigung rehabilitativ ausgerichteter Strukturen und Prozesse bei der Krankenhausreform:

Positionspapier der DVfR zur Stärkung der Rehabilitation bei der Krankenhausreform