02.08.2018

Kleine Anfrage zur medizinischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung

Wie gut ist die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland? Das wollte die Fraktion der FDP wissen und hat im Juli 2018 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.

In der Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Namen der Bundesregierung vom 23. Juli 2018 geht es um die Entwicklung der sogenannten medizinischen Behandlungszentren zur Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB), um die oft nötige Assistenz von Menschen mit geistiger Behinderung beim Besuch eines Krankenhauses oder eines MZEB, die medizinische Hochschulausbildung oder um Fragen des Fallpauschalensystems.

Medizinische Behandlungszentren zur Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB)

Wie hat sich das Angebot an MZEB in den vergangenen Jahren entwickelt? Wer sind die Träger? Und wie wird eine fachliche Spezialisierung auf die Bedürfnisse von Menschen mit einer geistigen Behinderung sichergestellt? Diese und andere Themen sollte die Darstellung der Situation der MZEB in Deutschland beleuchten.

Aus der Antwort der Bundesregierung vom 23. Juli 2018 geht u. a. hervor, dass

  • in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 57 Neuanträge auf Ermächtigung eines MZEB nach § 119c SGB V gestellt worden waren, von denen 32 positiv beschieden wurden;
  • der Bundesregierung keine konkreten Informationen darüber vorliegen, wie viele MZEB in Deutschland derzeit aktiv sind;
  • es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Trägern um Stiftungen und Kliniken unterschiedlicher Trägerschaft (privat, kirchlich und kommunal) handelt;
  • der Zulassungsausschuss im Rahmen des Ermächtigungsverfahrens den regionalen Bedarf prüfen muss. Dann konkretisiere er den Versorgungsauftrag des MZEB im Ermächtigungsbescheid. Bei der Bedarfsprüfung habe er die Versorgungssituation insgesamt in den Blick zu nehmen und dafür Sorge zu tragen, dass Erwachsenen mit geistiger Behinderung die besonderen Leistungen des § 43b SGB V auch zuteilwerden.

Assistenz von Menschen mit geistiger Behinderung bei Krankenhausbesuchen

Die Anfrage der Fraktion der FDP macht zudem darauf aufmerksam, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung oftmals auf eine Begleitperson angewiesen sind, um das Angebot eines MZEB oder einer Klinik nutzen zu können.

Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit, bei einer Krankenhausbehandlung eine Pflegekraft als Begleitperson mitzubringen, soweit dies medizinisch notwendig sei, schreibt die Bundesregierung. In diesem Zusammenhang trage die gesetzliche Krankenversicherung die durch die Aufnahme verursachten Kosten, nicht aber die Vergütung der Pflegekraft während dieser Zeit. Im Arbeitgebermodell erhielten Pflegebedürftige während eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung weiterhin das Pflegegeld nach dem SGB XI sowie die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, damit sie ihre besonderen Pflegekräfte weiter beschäftigen könnten. Außerhalb dieser Sonderregelungen erfolge eine Weiterzahlung des Pflegegeldes bei stationären Aufenthalten nur für die Dauer von vier Wochen; „die Hilfe zur Pflege wird bei stationären Aufenthalten sofort eingestellt (§ 34 SGB XI, § 63b Absatz 4 SGB XII).“

Behinderungsspezifische Angebote in der medizinischen Hochschulbildung

Zu den Fragen der Freien Demokraten bezüglich einer Qualifizierung von Medizinstudierenden in der Behandlung von Menschen mit Behinderungen verwies die Bundesregierung auf Spielräume der Hochschulen im Sinne der Approbationsordnung. Diese sehe eine allgemeine Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vor, die „für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich“ seien.

Die Bundesregierung verfüge über keine systematische Aufarbeitung darüber, an welchen Universitäten in Deutschland ein Lehrstuhl für Medizin für Menschen mit Behinderung bzw. für Menschen mit geistiger Behinderung existiert. Die Universität Witten/Herdecke verfüge über einen Lehrstuhl für Behindertenorientierte Zahnmedizin. Außerdem gebe es Überlegungen, an der neu gegründeten medizinischen Fakultät der Universität Augsburg einen Lehrstuhl für Medizin einzurichten, der sich mit den besonderen Fragen, Bedürfnissen und Behandlungssituationen von Menschen mit Behinderung befasse.

Medizinische Fachabteilungen für Menschen mit geistiger Behinderung

Der Bundesregierung lägen keine Zahlen dazu vor, in wie vielen Krankenhäusern eine Fachabteilung für Medizin für Menschen mit geistiger Behinderung existiert, heißt es zu der entsprechenden Fragestellung.

Nach Information des AOK-Bundesverbands habe es im dritten Quartal 2017 bundesweit 169 Sozialpädiatrische Zentren gegeben.

Weitere Informationen

Deutscher Bundestag: Medizinische Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung 

(Quelle: Deutscher Bundestag)