05.11.2019

Kleine Anfrage zur außerklinischen Intensivpflege

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur außerklinischen Intensivpflege und dem geplanten sogenannten Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) ging die Bundesregierung u. a. auf Fragen der Selbstbestimmung betroffener Pflegebedürftiger ein.

Auf den Gesetzentwurf zum RISG waren zahlreiche Stellungnahmen gefolgt. Sozial- und Selbsthilfeverbände, ebenso wie die DVfR, lehnen die geplante Regelung, wonach Intensivpflege bei Erwachsenen regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen bzw. in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten erbracht werden soll, ab. Sie sehen darin eine Einschränkung der Selbstbestimmungsrechte und Teilhabe von Menschen mit Bedarf an intensivpflegerischer Versorgung.

Dazu äußerte die Bundesregierung in ihrer Antwort an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Nicht zuletzt soll deutlicher gemacht werden, dass die besonders aufwändige Leistungserbringung in der eigenen Häuslichkeit oder sonst an einem geeigneten Ort auch weiterhin möglich ist, wenn dadurch nach der Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Bedarfs, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften und Mitteln des Versicherten Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden und die medizinisch-pflegerische Versorgung an diesem Ort sichergestellt ist.“

Die Voraussetzungen würden durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft.

„Der Anspruch auf intensivpflegerische Versorgung in der eigenen Häuslichkeit von Versicherten, die trotz Beatmung in der Lage sind, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, wie z. B. Patientinnen und Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen oder beatmete Patientinnen und Patienten mit erhaltener Motorik, bleibt mithin erhalten und damit die Möglichkeit, wie andere Menschen am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Dies ist beispielsweise von herausragender Bedeutung für Patientinnen und Patienten, die trotz Bedarfs an intensivpflegerischer Versorgung zur Schule gehen oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen, und für die die Sicherstellung der Pflege rund um die Uhr Voraussetzung für die Erfüllung der Teilhabebedarfe ist.“

Darüber hinaus enthält die Antwort zahlreiche Daten und Fakten zum Stand der außerklinischen Intensivpflege in Deutschland. 

Zur Antwort der Bundesregierung vom 24.10.2019 (Drucksache 19/14487)

(Quelle: Deutscher Bundestag)

Zugehörige Links

  • 04.12.2019 Stellungnahme der Fachverbände zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Außerklinische Intensivpflege