22.07.2019

Kabinett beschließt Staatenbericht zur Umsetzung der UN-BRK

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2019 den Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Der Bericht enthält die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Inklusion seit 2015 und wird dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf vorgelegt.

„Es ist unser Ziel, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, die allen Menschen Teilhabechancen ermöglicht. Diesem Anspruch wollen wir Schritt für Schritt besser gerecht werden“, so die Parlamentarische Staatsekretärin Kerstin Griese. Laut Griese sind wir auf gutem Weg, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

Die Reform der Eingliederungshilfe, die Änderungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch durch das Bundesteilhabegesetz sowie die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts seien gute Beispiele, wie Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich umsetze, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Als weitere Beispiele nennt das BMAS Initiativen zur Teilhabe am Arbeitsleben, den Diskussionsprozess zum Betreuungsrecht sowie die Inklusionsstrategie im Bereich der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelmäßig über die Maßnahmen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen hat, und über die dabei erzielten Fortschritte zu berichten.

Weitere Informationen

Zwei­ter und drit­ter Staa­ten­be­richt der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land zum Über­ein­kom­men der Ver­ein­ten Na­tio­nen über die Rech­te von Men­schen mit Be­hin­de­run­gen

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 17.07.2019)