09.05.2012

Jakob Muth-Preis sucht gute Beispiele inklusiver Schulen - Wo gemeinsames Lernen behinderter und nicht-behinderter Kinder vorbildlich gelingt

Bewerben können sich alle Schulen und Schulverbünde, in denen Schüler mit und ohne Förderbedarf gemeinsam lernen. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2012.

Immer mehr Schüler in Deutschland haben Förderbedarf, und immer mehr von ihnen gehen auf reguläre Schulen. Eigentlich ist der gemeinsame Unterricht behinderter und nicht-behinderter Kinder durch eine UN-Konvention aus dem Jahr 2009 sogar vorgeschrieben, in der Praxis allerdings noch die Ausnahme. Wie ein gemeinsamer Unterricht einen Gewinn für alle Kinder darstellen kann, zeigen jährlich die Gewinner-Schulen des Jakob Muth-Preises.

Jetzt startet die Bewerbungsphase für die vierte Auflage des Schulpreises, mit dem der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, die Deutsche UNESCO-Kommission, die Bertelsmann Stiftung und die Sinn-Stiftung vorbildliche inklusive Schulen auszeichnen.

Inklusion ist ein Thema, das Eltern, Lehrer und Politik bewegt. Nahezu eine halbe Million Kinder in Deutschland haben Förderbedarf. Das sind 6,4 Prozent aller Schüler – ihr Anteil steigt kontinuierlich. Fast jedes vierte Kind mit Förderbedarf besucht inzwischen eine reguläre Schule. Dieser Anteil wächst ebenfalls stetig. Auch wenn drei von vier Förderschülern nach wie vor auf eine separate Schule gehen, stellt schon heute der gemeinsame Unterricht die Lehrer und Schulen vor große Herausforderungen. Der Jakob Muth-Preis zeigt anhand von Praxis-Beispielen, wie Schulen den Weg zur Inklusion erfolgreich beschreiten, die Unterstützung der Eltern finden und alle Schüler vom gemeinsamen Unterricht profitieren lassen.

Bewerbungsunterlagen und Hintergrundinformationen finden Sie unter folgenden Links:

Bewerbungsunterlagen

Hintergrundinformationen

(Quelle: www.behindertenbeauftragter.de)