01.04.2020

ISL und Netzwerk Artikel 3: Behinderung darf kein Kriterium bei Priorisierungs-Entscheidungen sein

Der Verein Netzwerk Artikel 3 – Verein für Gleichstellung und Menschenrechte Behinderter e. V. und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. – ISL haben vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie unterstrichen, dass das Vorliegen einer Behinderung kein Kriterium bei Priorisierungs-Entscheidungen sein dürfe.

Eine „medizinische Triage“, also eine Vorrangentscheidung im Kontext fehlender Ressourcen, kann in einer akuten Krisensituation notwendig sein. Am 25. März 2020 haben sechs medizinische Fachgesellschaften und die Akademie für Ethik in der Medizin die Empfehlungen „Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie“ erstellt.

Die Selbstvertretungsorganisationen Netzwerk Artikel 3 und ISL stellen in ihrem Kommentar zu den Empfehlungen der Fachgesellschaften nicht nur deren Legitimation als Verfasser infrage, sondern auch die Grundlagen, auf denen Kriterien für eine ggf. notwendige Vorrangentscheidung für verantwortliche Akteurinnen und Akteure entwickelt wurden. So stützen sich die Empfehlungen u. a. auf den „Clinical Frailty Scale“ (CFS). „Bei dem CFS handelt es sich um eine neunstufige ‚Gebrechlichlichkeitsskala‘, die auf einem fragwürdigen und veralteten Verständnis von Menschen mit Beeinträchtigungen beruht“, kommentieren Dr. Sigrid Arnade (ISL) und H.- Günter Heiden (Netzwerk Artikel 3). „Im Ernstfall, der schnelle ethische Entscheidungen in einer Dilemma-Situation erfordert, werden vermutlich durchaus Entscheidungen getroffen, die auf einer vermeintlichen ‚Lebenswert‘ – ‚Nicht Lebenswert‘-Alternative beruhen. So ist eine De-Priorisierung aufgrund von Behinderung zu befürchten, wodurch behinderte Menschen gravierend benachteiligt werden.“

 Die Selbstvertretungsorganisationen fordern:

  • Behinderung darf kein Kriterium bei Priorisierungs-Entscheidungen sein
  • Rasche Intensivierung der Kapazitäten in der Notfallmedizin, um möglichst keine Priorisierungs-Situationen entstehen zu lassen
  • Keine Verwendung veralteter und diskriminierender Instrumente bei Entscheidungsfindungen
  • Menschenrechtliche Basierung von medizinisch-ethischen Empfehlungen
  • Berücksichtigung und Diskussion internationaler Empfehlungen zu COVID-19, etwa der International Disability Alliance (IDA), des Europäischen Behindertenforums (EDF)
  • Erarbeitung von Empfehlungen, die durch demokratisch legitimierte Mandatsträgerinnen und -träger verantwortet werden

ISL und Netzwerk Artikel 3 reklamieren in der aktuellen Situation nicht zuletzt eine breite gesellschaftliche Diskussion und Einbeziehung der Betroffenen und ihrer Organisationen bei allen Maßnahmen und Empfehlungen zu COVID-19.

Zum Kommentar auf der Webseite der ISL: Triage - Behinderung darf kein Kriterium bei Priorisierungs-Entscheidungen sein!

Zu dem Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften auf der Webseite der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e. V.

(Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland)

Zugehörige Links

  • Ability Watch: Fachgesellschaften veröffentlichen ethisch und verfassungsrechtlich fragwürdige COVID19-Empfehlungen