19.01.2016

ISL fordert Verpflichtung privater Rechtsträger zu Barrierefreiheit

Private Anbieter von öffentlich zugänglichen Dienstleistungen und Produkten müssen im Behindertengleichstellungsgesetz gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Das fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in einer Pressemitteilung vom 13. Januar und nimmt damit Stellung zum Gesetzesentwurf für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, den das Bundeskabinett jüngst verabschiedet hat.

Die Regierungskoalition müsse Standards für eine Zukunft ohne Barrieren setzen, erklärt Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der ISL. Barrierefreiheit dürfe deshalb nicht nur für staatliche Institutionen gelten, sondern auch für die vielen privaten Anbieter von öffentlich zugänglichen Dienstleistungen und Produkten. "Denn es kann nicht sein, dass täglich gerade dort, wo behinderte und ältere Menschen darauf angewiesen sind, immer noch Barrieren bestehen und neu aufgebaut werden. Sei es beim Einkauf beim Bäcker um die Ecke, der Zugang zu Bildungsangeboten oder die Nutzbarkeit von Internetseiten", so Arnade.

Der Verband will nun eine Kampagne für die Einbeziehung privater Anbieter starten und die Bundestagsabgeordneten mit den vielfältigen Diskriminierungen konfrontieren, mit denen behinderte Menschen in Deutschland kämpfen müssen. "Wir werden die Zeit bis zum Sommer und zur geplanten Verabschiedung des Gesetzes nutzen und deutlich machen, dass an Barrierefreiheit kein Unternehmen zugrunde geht, sondern sich im Gegenteil wirtschaftliche Vorteile ergeben“, sagt Uwe Frevert vom Vorstand der ISL.

Weitere Informationen:

ISL-Klausur: Private Rechtsträger zur Barrierefreiheit verpflichten!

(Quellen: Presseerklärung des Selbstvertretungsverbandes behinderter Menschen Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) vom 13. Januar 2016, www.isl-ev.de)

Zugehörige Links

  • Website der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL)