04.10.2018

Integrationsämter von LVR und LWL heißen nun Inklusionsämter

Von der Integration hin zur Inklusion: Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 11. Juli 2018 das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Für die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) ist damit die Umbenennung der Integrationsämter in Inklusionsämter verbunden.

Mit den neuen Namen gehe keine inhaltliche Änderung der Aufgaben und Zuständigkeiten einher, ergänzen die Inklusionsämter von LVR und LWL. Sukzessive werde die Umbenennung nun in allen Dokumenten, Publikationen und Internetauftritten umgesetzt.

Die Inklusionsämter von LVR und LWL sind für viele Aufgaben im Zusammenhang mit der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Männer und Frauen zuständig und erledigen diese Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben. Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl sowie die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung. Darüber hinaus initiieren die Inklusionsämter auch regionale Arbeitsmarktprogramme. Die Leistungen werden aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.

(Quelle: Landschaftsverband Rheinland)