13.04.2017

Hüppe hinterfragt geplante Neuregelung im BTHG

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe hat eine vom Bundesrat eingebrachte Neuregelung im Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst zum Anlass genommen, sich an die Bundesregierung zu wenden.

Bisher galt, dass öffentliche Arbeitgeber frühzeitig frei werdende, neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze den Agenturen für Arbeit melden müssen. Die vom Bundesrat eingebrachte Formulierung im BTHG dagegen sieht eine Meldung an die Arbeitsagenturen erst nach einer „erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes“ vor.

„Wenn Stellen künftig nur noch intern besetzt werden, haben Menschen mit Behinderung weniger Chance auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst“, so Hüppe. Dabei habe gerade der öffentliche Dienst bei der Teilhabe am Arbeitsleben im ersten Arbeitsmarkt eine Vorbildfunktion. Hubert Hüppe sieht diese durch die Neuregelung gefährdet. „Wenn die Bundesregierung selbst sagt, dass die geltende Regelung dazu geführt hat, mehr Menschen mit Behinderung eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben, sollte mit dem Bundesrat verhandelt und die Zeit bis zum Inkrafttreten 2018 zum Gegensteuern genutzt werden“, so Hüppe abschließend.

(Quelle: Pressemitteilung von Hubert Hüppe vom 12.04.2017)