28.04.2021

High Level-Konferenz zur EU-Strategie zugunsten behinderter Menschen

Am 19. und 20. April 2021 organisierte die portugiesische Ratspräsidentschaft eine High Level-Konferenz zur neuen EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030. Diskutiert wurde, wie die Europäische Union die Barrierefreiheit, selbstbestimmtes Leben sowie inklusive Erwerbstätigkeit und Bildung in den Mitgliedstaaten voranbringen kann.

Die grüne Europa-Abgeordnete und Vize-Vorsitzende des Sozialausschusses, Katrin Langensiepen, nahm an der Konferenz teil. Besonders wichtig sei die Stärkung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Die Europäische Union müsse die Mitgliedstaaten dazu bringen, von einem System der Abschottung in ein System des inklusiven, gemeinsamen Arbeitens überzugehen. So gebe es die UN-Behindertenrechtskonvention vor, betont Langensiepen.

„Viele Menschen mit Behinderungen arbeiten derzeit in speziellen Werkstätten, abgeschottet vom Rest der Gesellschaft. Nur ein winziger Bruchteil davon wird auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Die Mitgliedstaaten müssen die Tendenz umkehren und Alternativen stärken, wo Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenarbeiten. Außerdem müssen Menschen in Werkstätten endlich einen Arbeitnehmerstatus und entsprechenden Mindestlohn bekommen,“ erläutert die Europaabgeordnete. Sie fordert darüber hinaus einen einheitlichen, EU-weit anerkannten europäischen Behindertenausweis.

Hintergrund
Die Europäische Kommission hat im März 2021 die "Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030" angenommen. Diese soll den Weg für ein barrierefreies Europa ebnen und Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen, ihre Rechte wahrzunehmen und uneingeschränkt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzuhaben. Menschen mit Behinderungen stießen immer noch auf große Hindernisse und seien stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht, so die Kommission.

Mit dieser EU-Strategie solle sichergestellt werden, dass alle Menschen mit Behinderungen in Europa ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung

  • ihre Menschenrechte wahrnehmen können,
  • Chancengleichheit sowie gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben genießen,
  • frei entscheiden können, wo, wie und mit wem sie leben,
  • sich unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf frei in der EU bewegen können und
  • keine Diskriminierung mehr erfahren.
     

Weitere Informationen
  EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030

(Quellen: Katrin Langensiepen, Europäische Kommission)