26.06.2018

Hannöversche Erklärung: „Inklusive Bildung endlich deutschlandweit umsetzen!“

Die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben auf ihrer 55. Konferenz in Hannover eindringlich den Bund, die Bundesländer sowie die Kommunen aufgefordert, inklusive Bildung endlich deutschlandweit umzusetzen. Das Recht auf inklusive Bildung werde in Deutschland nicht ernst genug genommen.

In der Pressemitteilung zur Konferenz heißt es, dass positive wissenschaftliche Erkenntnisse und Umsetzungsstrategien zu wenig Eingang in politische Entscheidungsprozesse finden. Das Recht auf gute lebenslange Bildung werde nicht ausreichend umgesetzt. Die Beauftragten appellieren in der Hannöverschen Erklärung: „Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es kein Zurück und keine Pause für Inklusion. Wir brauchen Mut und Ausdauer für ein inklusives Bildungssystem. Es geht um unsere Zukunft als inklusive Gesellschaft."

Der Behindertenbeauftragte des Bundes, Jürgen Dusel, untermauerte die Wichtigkeit von inklusiver Bildung: „Deutlich mehr Kinder mit Behinderungen müssen die Chance bekommen, eine Regelschule zu besuchen. Dabei ist auch der soziale Aspekt wichtig: Die Schülerinnen und Schüler lernen von Anfang an einen selbstverständlichen und alltäglichen Umgang miteinander. Davon profitieren alle, denn nur so wird der richtige Grundstein für die gesamte Bildungs- und Berufslaufbahn und eine inklusive Gesellschaft gelegt."

Die Beauftragten fordern unter anderem:

  • eine umfassende rechtliche Verankerung der Umsetzung von Inklusion in den Bildungsgesetzen,
  • die Ausstattung aller Bildungseinrichtungen mit den für eine gelingende Inklusion erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen,
  • eine offene, zugewandte und inklusiv ausgerichtete Haltung und Grundeinstellung beim Entscheiden und Handeln zu fördern,
  • grundsätzlich interdisziplinäres Personal an allen Bildungseinrichtungen,
  • mehr zeitliche Ressourcen an den Schulen für Kooperationen im interdisziplinären Team und für die Erstellung und Umsetzung von Schulentwicklungskonzepten einzukalkulieren,
  • Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache in der Lehre an allen pädagogischen Fakultäten zu verankern,
  • Inklusionspädagogische Seminare als Pflichtfächer für alle Lehrkräfte und deren Festlegung im Curriculum sowie praktische Erfahrungen mit inklusivem Unterricht im Vorbereitungsdienst (Referendariat),
  • Integrationshelferinnen und -helfer zu qualifizieren und organisatorisch an den Schulen einzubeziehen, um bedarfsgerechte inklusive Unterstützung am Ort des gemeinsamen Lernens zu gewährleisten,
  • mehr Bewusstseinsbildung und Kampagnen für (vor-) schulische Inklusion, auch für die berufliche Bildung.

Weitere Informationen:

Hannöversche Erklärung vom 22.06.2018

Pressemitteilung zur 55. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen

(Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)