06.02.2019

Handlungshilfe für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen mit erworbener Hirnschädigung

Eine am 5. Februar veröffentlichte Handlungshilfe informiert Eltern und Bezugspersonen hirnverletzter Kinder und Jugendlicher über die Wege zur Beantragung geeigneter Reha-Maßnahmen. Herausgeber der kompakten und laienverständlichen Broschüre ist die „BAG Nachsorge erworbener Hirnschäden bei Kindern und Jugendlichen“ (BAG Nachsorge) mit Unterstützung der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung für Verletzte mit Schäden des Zentralen Nervensystems.

Dank medizinischer Fortschritte überleben immer mehr Kinder und Jugendliche Hirnschädigungen, die sie durch Unfälle, Entzündungen, Tumore oder Schlaganfälle erworben haben. Oftmals kommt es als Folge zu bleibenden Einschränkungen, die weitere Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge benötigen. Dabei stehen die jungen Patientinnen und Patienten vor besonderen Herausforderungen. Sie verfügen im Gegensatz zu Erwachsenen zumeist nur über ein geringes „Altwissen“. „Um diesen Kindern und Jugendlichen trotz ihrer schweren Hirnverletzung bestmögliche Zukunftschancen zu sichern, müssen Sie auch uneingeschränkten Zugang zu einer bestmöglichen Rehabilitation erhalten“, so Helga Lüngen, Geschäftsführerin der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung.

Bei der Beantragung einer Reha stehen die Eltern vor einer Vielzahl von Fragen: Welcher Kostenträger ist wann zuständig? Welche medizinischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Kostenträger eine Reha-Maßnahme bewilligt? Welche Leistungen umfasst eine Reha-Maßnahme? Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die neue Broschüre „Handlungshilfe für die Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit erworbener Hirnschädigung“.

Weitere Informationen

Die „Handlungshilfe für die Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit erworbener Hirnschädigung“ kann hier bestellt und heruntergeladen werden.

(Quelle: Pressemitteilung des ZNS – Hannelore-Kohl-Stiftung vom 05.02.2019)