21.06.2019

Gutachten belegt Unterfinanzierung bei Vorsorge- und Rehamaßnahmen für Mütter und Väter

Ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK) belegt eine finanzielle Schieflage bei Hilfen für Familien: Für die Vergütung in Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen wurde ein leistungsgerechter Tagessatz in Höhe von 105,69 Euro pro Belegungstag berechnet. Die heute üblichen Tagessatzhöhen liegen jedoch nur bei ca. 70 Euro.

„Höhere Tagessätze sind dringend notwendig, um die wichtigen Strukturen der Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen langfristig erhalten zu können“, so Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK. „Nur mit leistungsgerechten Tagessätzen können die Einrichtungen im Wettbewerb um Fachpersonal mit den Akut- und Pflegeeinrichtungen im Markt bestehen. Die Politik muss jetzt handeln!“

Der BDPK hat die „aktiva - Beratung im Gesundheitswesen GmbH“ im Jahr 2018 mit einer Studie zur Frage „Was kostet die Vorsorge-/Rehabilitationsleistung in Mutter-/Vater-Kind Einrichtungen?“ beauftragt. Im Gutachten wurde anhand eines transparenten Kalkulationsmodells ein sachgerechter Vergütungssatz für Vorsorge-/Rehabilitationsleistungen in Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen ermittelt. Hierbei wurden die Personalkosten, die Sachkosten, die Kapitalkosten und ein Unternehmerlohn in Form eines Gewinn- bzw. Risikoaufschlags für eine Modellklinik mit 250 Betten in 100 Appartements zugrunde gelegt. Die Kalkulation der einzelnen Kostenarten basiere auf etablierten Qualitätsstandards und strukturellen Vorgaben der Krankenkassen für den Bereich der Eltern-Kind-Maßnahmen sowie auf marktüblichen Kostenstrukturen, schreibt der BDPK.

Die steigende Herausforderung, Familie, Haushalt und Beruf zu vereinbaren, belastet Mütter und Väter zunehmend. Insbesondere vor diesem Hintergrund werden Angebote der stationären medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter, Väter und deren Kinder immer wichtiger. Seit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im Jahr 2007 sind Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Den Krankenkassen obliegt demnach die Verantwortung, die Vergütung dieser Leistungen so zu gestalten, dass auch in Zukunft Mütter/Väter und Kinder bedarfsgerecht versorgt werden, so der BDPK.

„Die Politik ist dringend gefordert, im Sinne einer bedarfsgerechten und nachhaltigen Versorgung von Müttern und Vätern entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Finanzierungslücke im Bereich Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen zu schließen“, meint Bublitz abschließend.

Das Gutachten finden Sie hier zum Download: activita-Gutachten

(Quelle: Pressemitteilung des BDPK vom 18.06.2019)