01.03.2012

Gesundheitsminister Bahr nimmt Dokumentation zur Gesundheit für behinderte Menschen entgegen - Treffen mit Inklusionsbeirat

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat letzte Woche persönlich die Dokumentation der Tagungsreihe „Teilhabe braucht Gesundheit!“ des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, entgegengenommen.

„Die Dokumentation gibt die Erfahrungen und Forderungen vieler Menschen mit Behinderung im Gesundheitswesen wieder, die bei der Tagung dabei waren. Deshalb kann sie auch Leitfaden und Impuls für die Arbeit des Bundesgesundheitsministeriums sein“, betonte Hüppe anlässlich der Übergabe an Bahr am Amtssitz des Beauftragten in Berlin. Er verwies darauf, dass mit dem Versorgungsstrukturgesetz bereits etliche Forderungen der Tagungsreihe aufgenommen werden konnten. Hierzu gehörten etwa Änderungen bei Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Arznei- und Heilmitteln, die zu einer besseren Versorgung führen, Verbesserungen der zahnärztlichen Versorgung von pflegebedürftigen und behinderten Menschen, der langfristigen Heilmittelversorgung und der ärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten.

Weiterer Handlungsbedarf bestehe aber insbesondere bei der Barrierefreiheit von Arztpraxen und Kliniken und der Ausbildung des medizinischen Personals, so der Beauftragte. Es komme immer wieder vor, dass eine Beratung über die Köpfe behinderter Menschen hinweg mit Betreuern und Assistenten stattfinde. Viele seien auch unsicher bis unwissend, manche ignorant bei der Behandlung von Menschen mit Behinderungen, betonte der Beauftragte.

Hiervon berichteten auch die Mitglieder des Inklusionsbeirats beim Behindertenbeauftragten, mit denen sich Bahr im Anschluss an die Übergabe der Dokumentation austauschte. In dem Gespräch wurde etwa von einem Fall berichtet, in denen eine hochschwangere Frau mit Querschnittslähmung von mehreren Kliniken abgewiesen wurde. Ärzte und Hebammen wussten nicht, wie sie bei der Frau entbinden sollten. Andere Mitglieder forderten etwa Leichte Sprache bei der Beratung und Behandlung von Menschen mit sogenannter „geistiger Behinderung“ und barrierefreie Medizinprodukte.

Es wurde auch eingefordert, im Bundesgesundheitsministerium - wie in anderen Ministerien, Behörden und Stellen auch - die Belange von Menschen mit Behinderungen bei allen Vorhaben und Entscheidungen im Sinne eines „disability-mainstreaming“ zu berücksichtigen und ihre gleichberechtigte Teilhabe durchzusetzen. Dies sehe nicht zuletzt die UN-Behindertenrechtskonvention vor, so Mitglieder des Inklusionsbeirates.

Bahr machte deutlich, dass das Gesundheitsministerium sich an der UN-Behindertenrechtskonvention orientiere und er dies auch von anderen Stellen einfordere: „In unserem Gesundheitssystem sind Leistungserbringer und Krankenkassen verpflichtet, den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen Rechnung zu tragen. Dieser gesetzlich verankerte Grundsatz muss im Alltag gelebt werden, um Teilhabe umfassend zu ermöglichen. Hier besteht noch Verbesserungsbedarf und deshalb wird das Bundesgesundheitsministerium mit den Ländern und der Ärzteschaft im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein Gesamtkonzept zur Förderung entsprechender Initiativen erarbeiten. Ich bin zuversichtlich, dass alle Verantwortlichen hier gemeinsam helfen, sprichwörtlich 'den Weg frei zu machen', um noch bestehende Barrieren abzubauen und Inklusion selbstverständlich zu leben. Für den wichtigen Beitrag und ihr Engagement danke ich allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Inklusionsbeirates ganz herzlich.“

Die Tagungsreihe „Teilhabe braucht Gesundheit! - Gesundheit für Menschen mit Behinderung - Zwischen Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention, Kostendämpfung und Wirklichkeit“ fand von November 2010 bis September 2011 statt. In vier Tagungen und einer Abschlussveranstaltung wurden die Themen: „Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen“, „Patientenversorgung“, „Hilfsmittelversorgung“, „Problematik zwischen Arznei- und Heilmittelversorgung“ behandelt.

Der Inklusionsbeirat ist wichtigster Teil der Koordinierungsstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention nach Art. 33 der UN-BRK, die der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung verantwortet. In ihm sind mehrheitlich Menschen mit Behinderungen vertreten. Die Koordinierungsstelle hat unter anderem die Aufgabe, die Umsetzung der UN-BRK zu unterstützen und verschiedene Akteure der Gesellschaft einzubinden.

(Quelle: www.behindertenbeauftragter.de)