29.07.2020

Gesetzentwurf zur Erhöhung der Pauschbeträge für Steuerpflichtige mit Behinderungen

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2020 einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen.

Die Behinderten-Pauschbeträge sollen verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten vereinfacht werden, berichtet das Bundesfinanzministerium. Darüber hinaus soll der Pflege-Pauschbetrag angehoben und auf eine pflegegradabhängige Systematik umgestellt werden.

Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und Steuervereinfachung sind ganz konkret die folgenden Maßnahmen vorgesehen:

  • die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge
  • die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags (unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung)
  • der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50 und
  • die Aktualisierung der Grade der Behinderung an das Sozialrecht, wodurch zukünftig ein Behinderten-Pauschbetrag bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 berücksichtigt wird.

„Die Beträge sind seit 45 Jahren nicht mehr angepasst worden. Deswegen freue ich mich sehr, dass das Bundesministerium der Finanzen unter Olaf Scholz meine Anregung aufgenommen und diesen wichtigen Schritt nun eingeleitet hat,“ so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel zum heutigen Kabinettsbeschluss. „Für mich geht es dabei um eine Frage der Steuergerechtigkeit, vor allem aber auch um ein wichtiges behinderten- und arbeitsmarktpolitisches Signal. Denn viele Menschen mit Behinderungen gehen arbeiten und zahlen entsprechend Einkommensteuer, haben aber oftmals behinderungsbedingt höhere Aufwendungen. Durch Steuererleichterungen werden diese abgemildert. Dies ist ein konkreter Schritt hin zu dem Ziel, mehr Menschen mit Behinderungen auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.“

Zu der Erhöhung des Pflege-Pauschbetrags soll ein Pflege-Pauschbetrag für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 eingeführt werden.

Zum Regierungsentwurf vom 28.07.2020: Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

(Quelle: Bundesministerium der Finanzen; Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)