10.08.2021

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Die „Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation“ des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vom Juni 2021 führen für den Bereich der mobilen (geriatrischen) Rehabilitation die bestehenden Regelungswerke der Rahmenempfehlungen, Umsetzungshinweise und Eckpunkte zusammen. Sie beinhalten auch eine Reihe von Neuerungen für die bedarfsgerechte Indikationsstellung und Leistungserbringung. Darüber informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe).

Die BAG MoRe nennt die wesentlichen Weiterentwicklungen im Vergleich zu bestehenden Regelungen. Sie betreffen folgende Aspekte:

  • Ausweitung der Indikations- und Zuweisungskriterien:
    Die bisherigen „starren“ Indikationskriterien für eine mobile Rehabilitation, die in der Praxis teilweise zu einem begrenzten Patientenklientel geführt haben, wurden erweitert. Damit können künftig Patientinnen und Patienten mit entsprechendem Versorgungsbedarf von dem Angebot einer mobilen Rehabilitation profitieren.
     
  • Anpassungen der geforderten Behandlungsfrequenz und Rehabilitationsdauer (Flexibilisierung der Leistungserbringung)
     
  • Stärkere Fokussierung auf die Teilhabeziele:
    Künftig ist zu beurteilen, welche Behandlungsstrategie und welche Rehabilitationsform für die Patientin oder den Patienten am besten geeignet ist, um die individuellen Ziele zu erreichen.
     
  • Bedeutung des Gesundheitszustands, des Lebens- und Wohnumfeldes der Patientin oder des Patienten (Kontextfaktoren) und der Unterstützungsmöglichkeiten von An- und Zugehörigen:
    Auf dieser Grundlage ist die Behandlungsstrategie auszurichten – wobei mobile Rehabilitation indiziert ist, wenn als rehabilitative Strategie die „Adaptation“ im Vordergrund steht.

Die „Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation“ wurden durch den GKV-Spitzenverband unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des Medizinischen Dienstes erarbeitet, unter Einbeziehung der BAG MoRe. Die Kassenverbände empfehlen, die Gemeinsamen Empfehlungen mit Wirkung zum 01.06.2021 umzusetzen.

Erste Bewertung durch die BAG Mobile Rehabilitation

Die BAG MoRe begrüßt die „Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation“ und erhofft sich auf dieser Grundlage einen deutlichen Entwicklungsschub für den Ausbau von mobilen Reha-Angeboten bundesweit.

Die BAG MoRe kritisiert: Die "Gemeinsamen Empfehlungen" fokussierten neben der mobilen geriatrischen Rehabilitation für Rehabilitanden unterhalb des geriatrischen Alters ausschließlich auf eine indikationsspezifische Versorgung. Die Bundesarbeitsgemeinschaft sieht deshalb weiterhin eine eklatante Versorgungslücke für jüngere Menschen mit komplexen Gesundheitsproblemen und Teilhabeeinschränkungen. Für dieses Klientel seien in der Regel nur mit einem indikationsübergreifenden Ansatz alltagsrelevante Teilhabeziele zu erreichen. Die BAG MoRe setzt sich für die Erörterung dieser Problemlage mit allen Beteiligten ein. Dabei wird sie insbesondere die Möglichkeiten einer fachübergreifenden mobilen Rehabilitation thematisieren.

Der Diskurs zu den Inhalten und Wirkungen der „Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation“ habe gerade begonnen und werde fortgesetzt, u. a. bei Veranstaltungen der BAG MoRe (Qualitätsverbund MoRe am 28. September 2021, Gründerseminar MoRe am 22. Oktober 2021 und 4. Februar 2022, sowie Symposium MoRe am 21. Januar 2022).

Weitere Informationen

Die „Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation“ sind auf der Website des GKV-Spitzenverbands veröffentlicht.

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation e. V., BAG MoRe; GKV-Spitzenverband)