02.08.2022

Förderprogramm für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen

Mit dem neu aufgelegten „Programm für inklusive Kunstpraxis“ (pik) möchte die Kulturstiftung des Bundes die berufliche Zugangs- und Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderungen verbessern. Ab November 2022 informiert die Stiftung über die Bewerbungsmodalitäten.

Kultureinrichtungen sollen bundesweit darin bestärkt werden, inklusiv zu arbeiten, künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen und in der chancengleichen Zusammenarbeit das Potenzial für künstlerische Innovationen zu entdecken, so die Kulturstiftung. Ziel von pik sei es, inklusive Programmarbeit in der Kultur weiter zu etablieren und ihre Wahrnehmung in Politik und Öffentlichkeit zu stärken.

Das Programm solle künstlerische Innovation ermöglichen und bestehende Nachteile für Menschen mit Behinderungen ausgleichen, erläutert die Kulturstiftung. Es besteht aus drei Modulen, die sich jeweils an unterschiedliche Gruppen und Sparten einer inklusiven Kulturszene in Deutschland richten: einem bewerbungsoffenen Mentoring-Programm für Disabled Leadership, einem Netzwerk für Darstellende Künste sowie einem Beratungsangebot durch ein bundesweit agierendes Beratungsteam für Kultur und Inklusion, das u.a. ein öffentliches Akademieprogramm für Kulturakteure entwickeln wird und Ergebnisse aus dem Programm evaluiert und kommuniziert.

Mit pik und seinen Modulen solle ein notwendiger Wandel in Kultureinrichtungen begleitet werden, von dem alle Künstlerinnen und Künstler profitierten. Die Kulturstiftung unterstreicht, dass in einer von Diversität geprägten Gesellschaft inklusive Kultur dazu ermutige, sich an den Fähigkeiten und Bedürfnissen unterschiedlicher Menschen zu orientieren und neue Perspektiven auf künstlerische Praxis und Zusammenarbeit zuzulassen.

Das Förderprogramm pik läuft von 2022 bis 2025 und wird mit 3,9 Millionen Euro gefördert. Die einzelnen Förderangebote richten sich gemäß der KSB gleichermaßen an Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen. Ausschlaggebend sei die Selbstbezeichnung der Person und nicht der Besitz eines Schwerbehindertenausweises.

Die Kulturstiftung des Bundes besteht seit 20 Jahren mit Sitz in Halle; sie wird ihrerseits gefördert von der Staatsministerin für Kultur und Medien basierend auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages. Die Hauptaufgabe der Kulturstiftung ist die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext.

Weitere Informationen zum pik Förderprogramm bietet die Website der Kulturstiftung.

(Quelle: Kulturstiftung des Bundes)