24.06.2025

Förderbekanntmachungen zu Versorgungsforschung und medizinischen Leitlinien

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat drei neue Förderbekanntmachungen zu Projekten im Bereich der Versorgungsforschung bzw. zur (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien veröffentlicht. Die Anträge müssen bis 21. Oktober 2025 bzw. bis 23. September 2025 vorliegen.

Fördermittel für Versorgungsforschungsprojekte können sowohl über eine themenoffene als auch eine themenspezifische Bekanntmachung beantragt werden. In beiden Fällen ist der 21. Oktober 2025 (12 Uhr) der Tag der spätestmöglichen Abgabe.

Als Schwerpunkte der themenspezifischen Förderungen werden folgende genannt:

  • Analyse und Entwicklung von Interventionen zur Primärprävention von nichtübertragbaren Krankheiten im haus- sowie im kinder- und jugendärztlichen Setting;
  • transplantationsmedizinische Versorgung fördern – Erkennung und Meldung potenzieller postmortaler Organspender in den Krankenhäusern analysieren und Handlungsempfehlungen ableiten;
  • Versorgungsforschung zur Entwicklung und Erprobung eines bundesweiten Never Event Registers („Niemals-Ereignisse“, d. h. kritische Ereignisse, die vermeidbar gewesen wären und schwerwiegende Folgen für Patientinnen und Patienten haben können) als Fehlermelde- und Lernsystem;
  • Versorgung von Patientinnen und Patienten mit postviralen Symptomkomplexen wie z. B. Post-/Long-COVID, Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS), eine chronische Erkrankung, die u. a. mit starker Erschöpfung bereits nach leichten körperlichen oder geistigen Aktivitäten einhergeht;
  • gesundheitliche Versorgung von Pflegebedürftigen in der Regionalperspektive;
  • Versorgungsforschung zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Augenerkrankungen;
  • wissenschaftliche Evaluation der Blankoverordnung: Behandlungsstandards und Versorgungsqualität in der Heilmittelversorgung.

Anträge auf eine Projektförderung, die zu keinem Themenfeld passen, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.

Die Schwerpunkte in der Förderbekanntmachung zu medizinischen Leitlinien legt das Bundesministerium für Gesundheit fest. Es hat sich für die drei folgenden Themenfelder entschieden:

  • Entwicklung oder Weiterentwicklung von übergeordneten Leitlinien zu häufigen Beratungsanlässen sowie Zusammenführung von Leitlinien bei einer Aktualisierung oder Weiterentwicklung
  • Entwicklung oder Weiterentwicklung von Leitlinien mit besonderem Augenmerk auf die Erstellung von Hilfen, Formaten zur Unterstützung der Disseminierung/Implementierung unter Berücksichtigung der Informationsbedürfnisse verschiedener Adressaten
  • Entwicklung oder Weiterentwicklung von Leitlinien zur Erstversorgung durch nichtärztliches medizinisches Fachpersonal und strukturierte Abfrage zur Steuerung von Patientinnen und Patienten in der Notfall- und Akutmedizin

Hier endet die Antragsfrist bereits am 23. September 2025 (12 Uhr).

In beiden Förderbereichen greift ein einstufiges Antrags- und Förderverfahren, d. h. die vollständig ausgearbeiteten Anträge müssen bis zur jeweiligen Frist direkt eingereicht werden.

Informationsveranstaltung für Förderinteressierte

Der Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt lädt Förderinteressierte zu einem Webinar am 8. Juli 2025, 11 bis ca. 12 Uhr, ein. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Anträge. Nähere Informationen sind den jeweiligen Förderbekanntmachungen zu entnehmen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Förderbekanntmachungen und u. a. eine FAQ-Liste für Antragstellende sind auf der Website des Innovationsausschusses zu finden.

(Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss)