Förderbekanntmachung zur Digitalisierung medizinischer Rehabilitation
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat zum 1. Juli 2025 eine neue Forschungsförderung zur Digitalisierung medizinischer Rehabilitation veröffentlicht. Vorhaben mit Bezug zu diesem Themengebiet können bis 30. September 2025 als Projektskizzen eingereicht werden.
Digitale Technologien ermöglichten zeit- und ortsunabhängige Therapieangebote und böten dadurch das Potenzial, den Rehabilitationsprozess flexibler und individueller zu gestalten, heißt es in der Bekanntmachung auf der Website der DRV. Forschungsbedarf sieht die DRV in der Digitalisierung therapeutischer Reha-Leistungen, beim Einsatz digitaler Instrumente in der Diagnostik und Leistungsbeurteilung sowie in der digitalen Vor- bzw. Nachbereitung der medizinischen Rehabilitation.
Unabhängig vom inhaltlichen Schwerpunkt der eingereichten Ideen ist ausdrücklich erwünscht, dass mehrere Antragstellende kooperieren und Forschungsfragen inter- bzw. transdisziplinär bearbeiten. Ebenso wird eine enge Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen, Leistungserbringenden, Leistungsträgern, betrieblichen Akteurinnen und Akteuren sowie Praxispartnerinnen und -partnern begrüßt. Besonders gute Aussichten auf eine Förderung bestehen für Vorhaben mit hohem Transferpotenzial, also mit einer möglichst hohen Übertragbarkeit in die Praxis.
Zweistufiges Entscheidungsverfahren
Interessierte sind aufgerufen, bis zum 30. September 2025 zunächst eine Projektskizze einzureichen und dabei den dazugehörigen Leitfaden der DRV zu beachten. Wird die Skizze als grundsätzlich förderungswürdig eingestuft, ist im zweiten Schritt ein ausgearbeiteter Antrag abzugeben. Auch hierfür hält die DRV einen Leitfaden bereit.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur Förderbekanntmachung „Digitalisierung medizinischer Rehabilitation“ sind auf der DRV-Website zu finden.
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund)