23.02.2016

FbJJ will private Dienstleister zur Barrierefreiheit verpflichten

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) hat einen Vorschlag für eine noch fehlende Rechtsnorm im Gesetzesentwurf für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (BGG) veröffentlicht. Damit sollen private Anbieter von öffentlichen Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit und der Umsetzung angemessener Vorkehrungen verpflichtet werden.

„Das Leben behinderter Menschen ist im Alltag meist stärker von der allgemeinen privaten Infrastruktur geprägt als vom Umgang mit Behörden. So zum Beispiel beim Einkaufen, beim Restaurantbesuch, bei der Wohnungssuche, im Kino, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, bei der Hotelzimmersuche oder im Urlaub. Immer treffen behinderte Menschen auf Barrieren, die von den Eigentümern oder Betreibern der Einrichtungen geschaffen wurden, für die sie häufig aber rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden können“, erklärt Horst Frehe, Sprecher des FbJJ dazu in einer Pressemitteilung vom 19. Februar 2016.

In dem vorgestellten Papier schreibt das FbJJ, der Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des BGG  sehe zwar die Aufnahme der angemessenen Vorkehrungen in das Gesetz vor, aber nur als Verpflichtung der Träger öffentlicher Gewalt, der von ihnen beherrschten Unternehmen und der Zuwendungsempfänger. Die privaten Unternehmen blieben außen vor. 

Mit seinem Vorschlag will das FbJJ die Novelle ergänzen und damit Artikel 9 Abs. 2 der UN-BRK umsetzen.

Es wird vorgeschlagen, dass in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in dem Benachteiligungsverbote unter anderem für behinderte Menschen geregelt sind, ebenfalls eine Verpflichtung zur Berücksichtigung angemessener Vorkehrungen aufgenommen wird. Dazu müsse der Anwendungsbereich erweitert und das Fehlen angemessener Vorkehrungen als Benachteiligung aufgenommen werden. Außerdem müsse in § 19 AGG eine Vorschrift für das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot aufgenommen werden. Darüber hinaus sollten private Unternehmungen auch über Zielvereinbarungen zur Einführung angemessener Vorkehrungen verpflichtet werden können. Die Erfahrungen aus Österreich zeigten, dass dieses häufig in einem Schlichtungsverfahren erreicht und so eine Klage vor einem Zivilgericht vermieden werden kann.

Im März soll das Gesetz für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts im Deutschen Bundestag beraten werden.

Weitere Informationen:

Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen für eine Rechtsnorm zur Verpflichtung der Privaten zur Barrierefreiheit und Umsetzung der angemessenen Vorkehrungen

(Quelle: Pressemitteilung des FbJJ vom 19. Februar 2016)