02.10.2020

Fachdiskussion zur Vernetzung von Beratungsangeboten

Das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ lädt erneut Fachpublikum und Interessierte zur Beteiligung an einer Fachdiskussion ein. Vom 5. Oktober bis 18. Dezember 2020 geht es um Fragen zu den Beratungspflichten und -angeboten der Eingliederungshilfe, anderer Rehabilitationsträger sowie der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Die Diskussion findet online statt.

Mit dem Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. will der Gesetzgeber insbesondere die künftigen Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der komplexen Neuerungen des BTHG in die fachliche Praxis unterstützen.

Gegenstand der neuen Fachdiskussion ist das im Bundesteilhabegesetz angestrebte Ziel der Vernetzung der Rehabilitationsträger und wie dieser Aspekt in der Beratung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen umgesetzt wird.

Auf der Projektseite heißt es:

„Wie alle Leistungsträger sind die Reha-Träger nach § 14 SGB I zur umfassenden Beratung der Leistungsberechtigten verpflichtet. Mit § 12 SGB IX hat das BTHG die Beratungspflichten der Rehabilitationsträger präzisiert. An die Stelle der Gemeinsamen Servicestellen tritt die verbindlichere Regelung der untereinander vernetzten Ansprechstellen. Um Lücken in der Beratung und Vernetzung zu schließen, umfasst diese Verpflichtung nach § 12 Abs. 2 SGB IX auch die Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen, obwohl sie keine Reha-Träger sind (BT Drs. 18/9522: 196).“

Die Ansprechstellen sollen geeignete barrierefreie Informationsangebote für Rehabilitation und Teilhabe anbieten, die Menschen mit Behinderungen aktiv in die Beratung einbeziehen, Rehabilitationsbedarf frühzeitig erkennen und auf eine Antragstellung hinwirken. Die Reha-Träger sind außerdem verpflichtet, über das Angebot der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) zu informieren und bei Bedarf bei der Vermittlung von Terminen unterstützen.

Auch die Beratung durch die Träger der Eingliederungshilfe wurde präzisiert, sie sollen Leistungsberechtigte nicht nur informieren, sondern dabei unterstützen, zügig und erfolgreich die notwendigen Leistungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in einer inklusiven Gesellschaft zu erhalten.

In der Fachdiskussion können sich Interessierte und Fachpublikum zu verschiedenen Fragen äußern und von eigenen Erfahrungen und Beispielen aus der Praxis berichten bspw. zur Qualifizierung von Fachkräften mit Beratungsaufgaben, zur Vernetzung und Zusammenarbeit, zum Haltungswandel, zur EUTB, zur Bekanntheit der Beratungsangebote.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Seite des Projekts unter Fachdiskussion „Vernetzung von Beratungsangeboten“.

(Quelle: Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“)