11.04.2019

Europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit verabschiedet

Am 9. April 2019 hat der Ministerrat der Europäischen Union als letzte EU-Institution die Europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit abschließend bestätigt. Das Europäische Parlament hatte bereits am 13. März 2019 zugestimmt. Der Rechtsakt muss nun in nationales Recht überführt und in europäischen Normen ausgestaltet werden.

Der European Accessibility Act (EAA), die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie, realisiert wichtige Forderungen der Behindertenbewegung, indem sie Wirtschaftsakteure dazu verpflichtet, eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen nach konkreten funktionalen Barrierefreiheitsanforderungen zu gestalten. Dazu gehören u. a. Notrufdienste, Smartphones, Tablets, Computer, Fernseher, E-Books, Geld- und Fahrkartenautomaten, Bankdienstleistungen sowie der Onlinehandel. Die Mitgliedsstaaten der EU haben drei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen, und müssen die meisten Vorgaben nach drei weiteren Jahren dann umsetzen. In der vorausgegangenen EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Webseiten öffentlicher Stellen war die Privatwirtschaft noch ausgeklammert.

Der EAA ist ein Kompromisstext, der aus Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission hervorging. Behindertenverbände wie das European Disability Forum (EDF) und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hatten im Vorfeld kritisiert, dass der Kompromiss nur die digitale Zugänglichkeit abdecke und wesentliche Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen außen vor blieben wie z. B. zugängliche Transportmöglichkeiten, Infrastrukturen und Gebäude.

„Trotz all seiner Mängel ist der EU mit der Richtlinie ein großer Schritt zu mehr Teilhabe von mehr als 80 Millionen Menschen mit Behinderungen gelungen“, sagte Horst Frehe, Sprecherratsvorsitzender des Deutschen Behindertenrats (DBR) und Vorstand der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL). „Es ist nun unerlässlich, dass die Bundesregierung zeitnah beginnt, diese Richtlinie gewissenhaft umzusetzen.“ Frühzeitige Gesetzesvorschläge, konsequente Partizipation von Selbstvertretungs- und Selbsthilfeverbänden sowie Ambitionen über den Wortlaut des Gesetzes hinaus seien gefragt. Der DBR fordert beispielsweise von der Bundesregierung, auch Vorgaben zur baulichen Umwelt zu erlassen, was die Richtlinie den Mitgliedsstaaten ausdrücklich erlaube.

Die European Blind Union (EBU) und der DBSV beabsichtigen, die Implementierung aufmerksam zu begleiten, um die Interessen blinder und sehbehinderter Verbraucherinnen und Verbraucher zu wahren.

Zur Ergänzung (Stand 14.06.2019): Die Barrierefreiheitsrichtlinie wurde am 7. Juni 2019 im Office Journal of the European Union, dem Amtsblatt der Europäischen Union, veröffentlicht.

Weitere Informationen

Finaler Text (deutsch) der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Final Text (english): Directive (EU) 2019/882 of the European Parliament and of the Council on the accessibility requirements for products and services

Behindertenverbände zum EAA:

Nach der Zustimmung: DBR fordert korrekte Umsetzung des europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit

DBSV: Digital ein Meilenstein – analog enttäuschend: Politische Einigung zum neuen Europäischen Barrierefreiheitsgesetz

EBU: A New Chapter Begins – EU finally adopts European Accessibility Act

EDF: European Accessibility Act: a big step forward on a long journey

(Quelle: Deutscher Behindertenrat u. a.)