Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien zu angemessenen Vorkehrungen am Arbeitsplatz
Angemessene Vorkehrungen sind nach EU-Recht eine Verpflichtung für Arbeitgeber, doch wie diese Anforderungen umzusetzen sind, ist vielen nicht bekannt. Die Europäische Kommission hat daher einen umfassenden Leitfaden veröffentlicht, der Informationen, praktische Beispiele und weiterführende Verweise für Arbeitgeber enthält.
Der umfangreiche Leitfaden bietet Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen, Methoden für die Umsetzung von angemessenen Vorkehrungen, Hinweise zu finanzieller Förderung und Beispiele aus der Praxis. Unter der Überschrift „Keine Barrieren für Talente“ werden angemessene Vorkehrungen auch mit Blick u. a. auf die Herausforderungen einer älter werdenden Belegschaft und den Fachkräftemangel betrachtet. Der Leitfaden könne als Ressource für Anpassungen am Arbeitsplatz dienen, um einerseits gezielt Arbeitnehmende zu unterstützen, andererseits könne ein inklusives Arbeitsumfeld für alle Arbeitnehmende geschaffen werden, ungeachtet ihrer Fähigkeiten. Die Leitlinien richten sich vornehmlich an Arbeitgeber, jedoch können auch weitere Akteure Nutzen daraus ziehen wie z. B. Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Behörden, Gleichstellungsbeauftragte und natürlich Menschen mit Behinderungen selbst.
Die Publikation steht vorerst nur in englischer Sprache bereit und ist über den folgenden Link abrufbar: Reasonable accommodation at work – Guidelines and good practices
(Quelle: Europäische Kommission)