13.07.2018

Erste Regionalkonferenz zur praktischen Umsetzung des BTHG

144 Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und Länder aus Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein trafen sich am 25. und 26. Juni 2018 in Hamburg, um sich zum Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auszutauschen. Das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ hatte im Norden die erste von fünf Regionalkonferenzen veranstaltet.

Die Regionalkonferenzen sollen den Praktikern ermöglichen, ihr Netzwerk zu erweitern und sich mit Kolleginnen und Kollegen aus ihrem Bundesland wie auch länderübergreifend auszutauschen. Bereits existierende gute Umsetzungsbeispiele dienen zur Inspiration.

Bei der Veranstaltung in Hamburg wurden neben Vorträgen auch vier Foren angeboten, in denen folgende Themen im Mittelpunkt standen:

  • Gesamt- und Teilhabeplanverfahren / Bedarfsermittlung
  • Landesrahmenverträge – aktuelle Fragestellungen
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Modellhafte Erprobung zum Leistungsrecht ab 2020

Eindrücke davon bietet der Veranstaltungsrückblick unter folgendem Link: Regionalkonferenz Nord.

Die weiteren Regionalkonferenzen finden am 7./8. November in Nürnberg, am 21. November in Düsseldorf, am 6./7. Dezember in Berlin sowie voraussichtlich Mitte Mai 2019 in Stuttgart statt. Details zu den nächsten Konferenzen bietet die Übersichtsseite des Projekts.

Mit dem Projekt „Umsetzungsbegleitung BTHG“ will der Gesetzgeber insbesondere die künftigen Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der komplexen Neuerungen des BTHG unterstützen. Träger ist der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

(Quelle: Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“)