10.11.2021

Ergebnisse der 9. bundesweiten Umfrage zur „Unterstützten Beschäftigung“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) hat die Ergebnisse ihrer bundesweiten Umfrage zur Umsetzung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ für das Jahr 2020 veröffentlicht. Es haben sich 56 Leistungserbringer beteiligt und Auskunft zu Maßnahmen für insgesamt 901 Teilnehmende der Unterstützten Beschäftigung gegeben.

Als Dachverband und bundesweites Netzwerk verfolgt die BAG UB das Ziel, das Konzept der Unterstützten Beschäftigung in Deutschland zu verbreiten und weiterzuentwickeln. Mit der UB nach § 55 SGB IX soll Leistungsberechtigten mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglicht werden. Die Maßnahme der UB umfasst eine individuelle betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf Berufsbegleitung.

Die BAG UB hat in den Jahren 2009 bis 2011 eine Umfrage unter den Mitgliedern der BAG UB durchgeführt, eine bundesweite Umfrage führt sie seit 2012 jährlich durch, um Informationen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahme UB zu erheben.

Die 9. bundesweite Umfrage betrifft den Erhebungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020. Angeschrieben wurden alle der Bundesagentur für Arbeit (BA) bekannten Anbieter der Maßnahme „Individuelle betriebliche Qualifizierung nach § 55 Absatz 2 SGB IX“ (UB 1. Phase). Die Befragung konzentrierte sich auf die wesentlichen Inhalte der Maßnahme mit dem Ziel sowohl Erkenntnisse zu teilnehmerbezogenen Angaben als auch zur Durchführung zu erfassen.

Es haben sich 56 UB-Leistungserbringer aus 16 Bundesländern beteiligt. Erfasst wurden insgesamt 901 UB-Teilnehmende. Die Bundesagentur für Arbeit ist Hauptauftraggeber für die individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) nach § 55 Abs. 2 SGB IX, aber auch andere Leistungsträger nutzen die InbeQ.

Der Personenkreis der Menschen mit Lern- bzw. geistiger Behinderung stellt auch 2020 mit 60 % den größten Anteil unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Der Anteil von Menschen mit psychischen Erkrankungen nimmt seit Beginn der UB-Maßnahme 2009 (11 %) fast stetig zu, stabilisiert sich seit 2014 zwischen 22 und 25 % und beträgt 2020 23 % aller Teilnehmenden.

2020 bekommen ca. 52 % der UB-Beschäftigten nach der Vermittlung im Rahmen von InbeQ eine weitergehende Unterstützung zur Sicherung der Beschäftigung. Entweder eine Berufsbegleitung nach § 55 Absatz 3 SGB IX (33 %) oder andere Unterstützungsleistungen wie z. B. begleitende Hilfen nach § 185 Absatz 2 SGB IX (19 %).

Die Endauswertung der Umfrage inklusive Tabellen steht auf der Website der BAG-UB zur Verfügung: Ergebnisse der 9. bundesweiten Umfrage 2020.

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung)