21.06.2022

Einheitliche Ansprechstellen sollen Inklusion auf Arbeitsmarkt stärken

Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber befürchten einen großen bürokratischen Aufwand bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen. Hilfe finden sie nun bei den bundesweiten Einheitlichen Ansprechstellen. Diese wurden basierend auf dem Teilhabestärkungsgesetz von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) etabliert.

Die Leiterin des Integrationsamtes in Sachsen Heike Horn-Pittroff erläutert: „Die Unter­stützungsmöglichkeiten, die Menschen mit einer Behinderung in Deutschland erhalten können, sind sehr vielfältig. Die Förderlandschaft umfasst verschiedene Träger mit unterschiedlichen Portfolios, zum Beispiel die Rentenversicherungsträger, die Agentur für Arbeit oder eben die Integrationsämter.“ Die Ansprechstellen können helfen, das passende Unterstützungs- und Förderangebot zu finden und Leistungen zu beantragen.

Christoph Beyer, Leiter des LVR-Inklusionsamts und Vorsitzender der BIH, unterstreicht, dass eine Ansprechstelle „durch den vermeintlichen Dschungel des Sozialrechtes und der Fördermöglichkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen durchlotst“. An die Ansprechstellen solle sich „jeder Arbeitgeber, egal ob klein, mittelständisch oder groß, wenden“ können und dort „Beratung, Begleitung und Unterstützung“ bekommen.

Die Ansprechstellen seien schnell erreichbar und begleiteten im Prozess bis zur Antragsstellung bei den zuständigen Leistungsträgern und darüber hinaus, so die BIH. Dafür habe sich die Bundesarbeitsgemeinschaft gemeinsam mit Arbeitsmarktakteuren wie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) auf eine enge Zusammenarbeit verständigt, um die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen voranzutreiben.

Die BIH erklärt außerdem, dass die Einheitlichen Ansprechstellen in Eigeninitiative auf Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zugehen und rund um die Themen Ausbildung, Einstellung und (Weiter-)Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung informieren, sensibilisieren und assistieren. Weitere Informationen und einen Info-Film bietet die Website der BIH; dort gibt es außerdem eine Suchfunktion zu Ansprechstellen nach Postleitzahlen.

(Quellen: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, BIH;
Aktion Mensch e. V.)