25.06.2020

Dusel besorgt über die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen

Der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel ist besorgt über die Situation von Medizinischen Zentren für Erwachsene Menschen mit Behinderungen (MZEB) und Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ). Die finanzielle Situation dieser Zentren sei gefährdet, weil die Krankenkassen offensichtlich die Vergütungsverträge noch nicht an die SARS-CoV2-Pandemie angepasst haben.

Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verpflichtet die Krankenkassen, ihre Vergütungsverträge mit MZEB und SPZ „aufgrund der besonderen Situation dieser Einrichtungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie bis zum 20. Juni 2020 vorübergehend anzupassen“. Laut Dusel ist dies bisher noch nicht erfolgt, obwohl diese Frist inzwischen verstrichen ist. Der Beauftragte mahnt, die Krankenkassen müssten jetzt schnell und unbürokratisch die gesetzlichen Bestimmungen umsetzen und mit Vertragsänderungen sicherstellen, dass kein MZEB und kein SPZ in der Coronakrise in existenzielle Not gerät.

MZEB sind Spezialeinrichtungen für Erwachsene mit sogenannten geistigen Behinderungen oder schweren Mehrfachbehinderungen. Sie sind auf Erwachsene eingestellt, die aufgrund der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Behinderung durch zugelassene Vertragsärzte oder in Kliniken nicht ausreichend behandelt werden können. SPZ sind auf Kinder spezialisiert. Beide Einrichtungen sind durch die Coronakrise teilweise in ihrer Existenz bedroht und brauchen dringend finanzielle Hilfen, damit sie ihren Betrieb aufrechterhalten können. Ein Grund ist zum Beispiel, dass Behandlungstermine abgesagt wurden, weil die Gefährdung als zu groß eingeschätzt wurde oder schlichtweg Betreuungspersonal zur Begleitung fehlte. Ein Problem seien aber auch die Bedingungen, die die Krankenkassen den MZEB in Vergütungsvereinbarungen auferlegen und die beispielsweise den Personenkreis, der behandelt werden darf, sowie die Behandlungsoptionen beschränken.

Bereits Ende 2019 hatte der Behindertenbeauftragte in seinen Teilhabeempfehlungen die Bundesregierung aufgefordert, für einen flächendeckenden Ausbau und eine Ausweitung der Behandlungsmöglichkeiten zu sorgen, damit auch Erwachsene mit einer schweren Behinderung überall in Deutschland die gesundheitliche Versorgung erhalten, die sie brauchen. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland dazu bereits vor elf Jahren verpflichtet.

Teilhabe-Empfehlungen „Mehr Inklusion wagen“ (auch in leichter Sprache)

(Quelle: Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen)