11.01.2022

Dritter Teilhabeverfahrensbericht der BAR

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat 2021 den Dritten Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht. Die Berichterstattung soll das Reha-System transparenter machen und eine Auswertung über das Rehabilitationsgeschehen umfassen.

Wie viele Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe wurden 2020 insgesamt gestellt? Wie lange dauerte ihre Bearbeitung? Wenn es zu Wiedersprüchen und Klagen kam: Wie viele davon waren aus Sicht der Klagenden erfolgreich?

Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der Dritte Teilhabeverfahrensbericht. Von 1.258 Rehabilitationsträgern in Deutschland haben 1.064 Rehabilitationsträger die von ihnen geforderten Daten für das Berichtsjahr 2020 erhoben und der BAR übermittelt. In rund 80 Prozent aller Entscheidungen erfolgte demnach im Jahr 2020 eine vollständige oder teilweise Bewilligung der beantragten Leistung(en). Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zielen darauf ab, die Arbeits- und Berufstätigkeit zu fördern und eine dauerhafte Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen. Im Berichtsjahr 2020 gab es 154.732 Beschäftigungen im Anschluss an eine LTA-Maßnahme.

Die Daten liefern auch Hinweise zu den Auswirkungen der Pandemie auf das Antrags- und Leistungsgeschehen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe. Die Zahl der Anträge auf Leistungen der Rehabilitation sei spürbar zurückgegangen, heißt es in dem Bericht. Neue Instrumente des Bundesteilhabegesetzes, wie das Teilhabeplanverfahren oder die Teilhabeplankonferenz, hätten sich nicht weiterentwickelt und der Anteil von Persönlichen Budgets bleibe im Verhältnis zu allen entschiedenen Anträgen gering.

Der Teilhabeverfahrensbericht wurde mit Inkrafttreten von Teil 1 des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2018 eingeführt. Er erscheint jährlich seit 2019 (gemäß § 41 SGB IX).

Zum 3. Teilhabeverfahrensbericht

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)