09.01.2012

Die DVSG fordert Entlassmanagement der Krankenhäuser auszubauen - Vorhandene Strukturen und Kompetenzen zu nutzen

Mit dem seit dem 1. Januar 2012 geltenden Versorgungsstrukturgesetz wurde das Entlassmanagement als verpflichtender Bestandteil der Krankenhausbehandlung festgeschrieben. Das Entlassmanagement soll zur Lösung von Versorgungsproblemen von Patienten nach einer Krankenhausbehandlung beitragen sowie den Übergang in die Häuslichkeit und die nachstationäre Versorgung sicherstellen.

Der Fachverband Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG) begrüßt grundsätzlich die Aufwertung des Entlassungsmanagements als expliziten Bestandteil der Krankenhausbehandlung. Für eine nachhaltige Verbesserung dieses Aufgabenbereichs, der u.a. durch die ständige Zunahme von chronisch erkrankten und älteren Patienten an Bedeutung gewinnt, reicht die Neuregelung aus Sicht der DVSG bei weitem nicht aus. Bereits bestehende Probleme durch unklare Regelungen von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für die Sicherung der Anschlussversorgung sind mit der Neufassung des § 39 SGB V nicht behoben, Versorgungsbrüche können so nicht verhindert werden.

Die überwiegende Zahl der Krankenhäuser arbeitet schon seit langem nach eigenen Konzepten bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus.

Diese sind in ihren Inhalten, der Arbeitsweise und ihrer Qualität jedoch sehr unterschiedlich „Ein qualitatives Entlassmanagement muss als multiprofessionelle Aufgabe definiert und bundeseinheitlich umgesetzt werden. Dazu sollte eine Bestandsaufnahme des Feldes erfolgen und die Entwicklung von einheitlichen Standards intensiv vorangetrieben werden. Nur durch die Definition von inhaltlichen und personellen Qualifikationsanforderungen kann das Entlassungsmanagement zu einer individuellen Leistung für den Patienten und gleichzeitig einem ökonomischen Erfolg für das Krankenhaus werden“, erklärt Ulrich Kurlemann, Vorsitzender der DVSG.

Entlassungsmanagement ist mehr als der organisatorische Übergang zwischen Akutklinik und ambulanter und stationärer Pflege. Die Sicherstellung einer passgenauen Anschlussversorgung der Patienten betrifft Schnittstellen zu verschiedensten Leistungsbereichen und Leistungsträgern. Insbesondere der Übergang zu Rehabilitationsleistungen, die Koordination der Leistungen der verschiedenen Sozialgesetze und die Teilhabesicherung sind grundlegende Aspekte eines umfassenden Entlassungsmanagements.

„Ein umfassendes Entlassmanagement schließt die Aktivierung der Ressourcen der Betroffenen, ihrer Familie und sozialen Netzwerke ebenso mit ein wie die Inanspruchnahme von individuell passgenauen Leistungen des Gesundheits- und Sozialsystems. Die Beachtung von Selbstbestimmung und der Würde der Patientinnen und Patienten ist dabei zwingend geboten“, so Kurlemann weiter.

Ein patientenorientiertes Entlassungsmanagement benötigt eine hohe fachliche Kompetenz in der psychosozialen Betreuung und Beratung, Kenntnisse der regionalen und überregionalen Strukturen im ambulanten, teilstationären und stationären Gesundheits- wie Sozialbereich sowie Kenntnisse der Zugangs- und Finanzierungsmöglichkeiten zu Leistungen verschiedener Bereiche der Sozialgesetze.

Die Sozialdienste in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken sind aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung die ausgewiesenen Experten für ein qualitatives Entlassmanagement. Die Patienten profitieren von den ganzheitlichen, methodischen Ansätzen der Sozialen Arbeit bei der Bewältigung gesundheitlicher Probleme, insbesondere auch dem hohen Maß an Kooperationsbereitschaft zu anderen Berufsdisziplinen. Diese Kompetenzen der vor Ort in den Krankenhäusern tätigen Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen werden bereits jetzt gezielt genutzt; der Gesetzgeber sollte diese Fachlichkeit stärken und die Verantwortung für das Entlassungsmanagement hier rechtlich verorten.

(Quelle: www.dvsg.org)