12.03.2019

DGUV: Strategiepapier UN-BRK 2025

Barrierefreiheit – Bewusstseinsbildung – Partizipation: Unter diesen Überschriften stehen Maßnahmen, mit denen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter umsetzen will. Verankert wurde die Selbstverpflichtung in der „Strategie UN-BRK 2025“.

Nach Abschluss zweier Aktionspläne im Zeitraum von 2011 bis 2018 will die DGUV nun die kontinuierliche Einbettung der UN-BRK in die alltägliche Arbeit aller Unfallversicherungsträger, des Spitzenverbands und der verbundenen Institutionen erreichen. Einer der Grundsätze ist dabei die Inklusion als Führungs- und Querschnittsaufgabe. Im Strategiepapier heißt es:

„In der gesetzlichen Unfallversicherung wird Inklusion im Sinne eines ‚selbsttragenden Bewusstseins‘ immer mitgedacht und ins alltägliche Handeln selbstverständlich integriert. Inklusion ist keine Ausnahme, sie ist die Regel.“

Die gesetzliche Unfallversicherung versteht sich als inklusiver Dienstleister und als Arbeitgeber für Menschen mit und ohne Behinderungen. Für beide Rollen hat sie Ziele und nötige Maßnahmen zum Ausbau von Barrierefreiheit und Inklusion formuliert:

  • Für die gesetzliche Unfallversicherung als Dienstleister ist u. a. vorgesehen, die Beratungskompetenz zu stärken und weiterzuentwickeln sowie bestehende Leitfäden konsequent anzuwenden und weiterzuentwickeln. Zur Bewusstseinsbildung sollen Menschen mit Behinderung selbstverständlich in Kampagnen in der Öffentlichkeitsarbeit einbezogen werden und die Möglichkeiten des Behindertensports systematisch genutzt werden, auch in der Rehabilitation. Des weiteren will die gesetzliche Unfallversicherung ihre Netzwerke nutzen und erweitern, um das Thema Inklusion zu befördern und Impulse zu setzen.
  • Als inklusiver Arbeitgeber will die gesetzliche Unfallversicherung den Anteil an Beschäftigten mit Behinderungen in den nächsten Jahren durch Neueinstellungen und gute Arbeitsbedingungen signifikant erhöhen. Die Barrierefreiheit soll bei Neu- und Umbauten von Gebäuden und in der Informationstechnik vorangetrieben werden. Als Maßnahmen der Bewusstseinsbildung soll das Thema Inklusion u. a. weiterhin regelmäßig in Veranstaltungen für Führungskräfte und neue Mitarbeitende sowie in Prozesse wie beispielsweise Bewerbungsverfahren oder Bauvorhaben integriert werden. Im Sinne der Partizipation sollen Schwerbehindertenvertretungen bzw. Beschäftigte mit Behinderungen Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen, z. B. zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und -prozessen.

Das Engagement der DGUV beim Thema Inklusion steht im Kontext mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der damit verbundenen Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik BITV 2.0, dem Präventionsgesetz, dem Bundesteilhabegesetz und der Digitalisierung und den neuen Entwicklungen in der Arbeitswelt (Arbeit 4.0).

Weitere Informationen:

DGUV: Strategie UN-BRK 2025

Hintergrundseite: Gemeinsam handeln

(Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung [DGUV])