30.05.2018

Deutscher Fürsorgetag 2018

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. veranstaltete vom 15. bis 17. Mai 2018 in Stuttgart den 81. Deutschen Fürsorgetag. Themen der Inklusion und Teilhabe wurden dabei im Kontext des Tagungsmottos „Zusammenhalt stärken, Vielfalt gestalten“ beleuchtet und diskutiert. Drei Symposien und über 40 Fachforen luden zum Austausch ein.

Wie schaffen wir bei normativer Vielfalt gesellschaftlichen Zusammenhalt? – Dieser Frage widmete sich Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D., aus staatsrechtlicher Perspektive: Das Grundgesetz setze beim Individuum an. So sollten auch Hilfsmaßnahmen gezielt auf Personen ausgerichtet sein, anstatt sie – wie etwa im Zusammenhang mit dem Stichwort „Bedingungsloses Grundeinkommen“ diskutiert – kollektiv anzusetzen. Zugleich sprach er sich dafür aus, die normative Identität der Rechtsordnung im Sozialbereich wieder deutlicher zu machen. Der Ansatz der Inklusion sei richtig und erfordere eine entsprechende, bedarfsdeckende Finanzierung. Die Idee, dass Gesellschaft eine Chance für jeden eröffnen sollte, werde diskreditiert, wenn diese Mittel nicht zur Verfügung gestellt würden.

Chancen und Herausforderungen des Inklusionsgedankens wurden in den Fachforen vielfach aufgegriffen. So standen im Forum „Chance verpasst! – Wie gelingt der Neustart für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe?“ die Erwartungen an ein modernes Leistungsrecht für alle Kinder und Jugendlichen wie auch die Ausgestaltung des Hilfeplanverfahrens im Mittelpunkt. Vorgesehen ist, die Reform mit einem Beteiligungsverfahren zu verbinden, um eine breite Partizipation am Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen.

Das Forum „Unterstützte Elternschaft: Wie können Eltern mit Beeinträchtigungen und ihre Kinder unterstützt und begleitet werden?“ legte den Schwerpunkt auf die ambulanten und stationären Unterstützungsmöglichkeiten kognitiv beeinträchtigter Eltern, zumeist in Trägerschaft der Kinder- und Jugendhilfe. Durch die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) haben Eltern mit Beeinträchtigungen seit dem Jahr 2018 Anspruch auf Assistenzleistungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder (§ 78 Abs. 1 und 3 SGB IX). Unter „Elternassistenz“ werden in der Regel Unterstützungsleistungen für Eltern mit körperlichen oder Sinnesbehinderungen verstanden, die diese selbstbestimmt planen und steuern. Eltern mit einer psychischen oder geistigen Beeinträchtigung können durch die sogenannte „Begleitete Elternschaft“ darin unterstützt werden, die Grundbedürfnisse ihres Kindes wahrzunehmen, zu verstehen und ihnen nachzukommen. Wesentlich sei, so das Fazit, dass diese sensiblen Leistungen den individuellen Bedürfnissen der Leistungsberechtigten gerecht würden, zugänglich und einforderbar seien.

„Die neue gesetzliche Aufgabe erfordert Gestaltung in der Zukunft“

Die Einführung eines bundesweiten Budgets für Arbeit in § 61 SGB IX durch das BTHG kann Menschen mit Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)[1] Beschäftigungsfelder außerhalb einer WfbM eröffnen. Praktiker diskutierten im Forum „Ressourcen nutzen, Flexibilität fördern – Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben im Zeitalter des BTHG“ mit der Zuhörerschaft u. a. Möglichkeiten und Grenzen des Budgets für Arbeit (BfA). Aus Sicht von Alfred Schmid, Sozialdezernent des Landkreises Böblingen, stellt das BfA in seiner Region eine Ergänzung etablierter Konzepte dar, kann diese jedoch nicht ersetzen. Im Raum stand auch die Frage, ob für Werkstattbeschäftigte, die keinen Schwerbehindertenausweis haben, dennoch ein Anspruch auf das BfA bestehe. Maßgeblich sei hier die wesentliche Behinderung, wie sie im Recht der Eingliederungshilfe beschrieben ist, nicht der vom Versorgungsamt ausgestellte Schwerbehindertenausweis, so Schmid. Zwar könne das Integrationsamt nur bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises tätig werden, jedoch sei der zuständige Eingliederungshilfeträger nicht daran gebunden, ergänzte Karl-Friedrich Ernst, Leiter des Integrationsamtes beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

Insgesamt wurde in den Anschlussdiskussionen an Vorträge der Referentinnen und Referenten mit Bezug zum BTHG einiger Klärungsbedarf hinsichtlich der neuen Regelungen des BTHG deutlich. – „Die neue gesetzliche Aufgabe erfordert Gestaltung in der Zukunft“, wie es einer der Referenten stellvertretend für viele formulierte.

Fernab der Theorie bot der Workshop „Gemeinsam hoch hinaus – Teilhabe durch inklusives Klettern“ Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit und ohne Behinderungen eine ganz praktische Gelegenheit zur Interaktion. Sport, u. a. als Teil der Rehabilitation, stärke Kraft, Motorik und Selbstvertrauen und erfordere das Agieren auf Augenhöhe, so die Verantwortlichen des Deutschen Alpenvereins, die mit einer Kletterwand vor Ort waren.

Neben dem Ausstellerbereich „Markt der Möglichkeiten“ bot auch ein Abend der Begegnung Raum zu weiterem Austausch. Der Deutsche Verein wird eine Dokumentation der Redebeiträge, Workshops und Fachvorträge zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen

 Deutscher Fürsorgetag

 


[1] Vgl. dazu Schaumberg: Das Budget für Arbeit – Erste Überlegungen zur Anwendung in der Praxis; Beitrag A8-2018 unter www.reha-recht.de; 11.04.2018