11.06.2019

Deutscher Behindertenrat befürwortet dauerhafte Teilhabeberatung

Als positiv bewertet der Deutsche Behindertenrat (DBR) die meisten Änderungsanträge des Bundesrates zum SGB IX/SGB XII-Änderungsgesetz. Diese wurden am 7. Juni 2019 auf der turnusmäßigen Sitzung thematisiert. Insbesondere werde der Vorschlag begrüßt, die bislang befristete Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) dauerhaft zu finanzieren.

„Der DBR unterstützt auch ausdrücklich die Einführung eines Budgets für Ausbildung sowie der Grundsicherung im Berufsbildungsbereich“, erklärte Horst Frehe, Vorsitzender des DBR-Sprecherrats. Der DBR bedauere allerdings, dass die Bundesländer keine Erhöhung der Freigrenzen für unterhaltspflichtige Eltern fordern.

„Massiv widersprechen die DBR-Verbände jedoch dem Ansinnen der Länderkammer, die Vorgaben für den Teilhabeverfahrensbericht auszudünnen und mit der Berichtspflicht erst drei Jahre später als geplant zu beginnen“, betonte Frehe. Folge man diesem Vorschlag, „dann verkommen alle Bekenntnisse zur Transparenz zu leeren Floskeln“, so der Sprecherratsvorsitzende.

Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über 2,5 Millionen Betroffene. Für das Jahr 2019 hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) den Vorsitz im Sprecherrat des DBR übernommen. Vorsitzender des Sprecherrats ist ISL-Vorstandsmitglied Horst Frehe.

Weitere Informationen

Link zur Stellungnahme des Bundesrats

(Quelle: Deutscher Behindertenrat, Deutscher Bundesrat, 07.06.2019)