26.09.2019

Der Paritätische fordert Begrenzung des Eigenanteils in der Pflege

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält eine Deckelung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen zur Finanzierung der Pflege auf maximal 15 Prozent der Kosten für geboten. Um die Betroffenen vor Armut zu schützen, will der Verband stattdessen die Pflegekassen stärker in die Pflicht nehmen.

„Es ist höchste Zeit, dass aus dem Festzuschuss der Pflegekasse eine verlässliche Versicherung wird. Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftigkeit wieder zum außerordentlichen Armutsrisiko dieser Gesellschaft wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Seit Januar 2017 ist gesetzlich geregelt, dass jeder Bewohner und jede Bewohnerin einer Einrichtung, unabhängig vom Pflegegrad, den gleichen Anteil zu den Pflegekosten dazu bezahlt. Wie hoch dieser Eigenanteil ist, ist von Einrichtung zu Einrichtung verschieden. Die Eigenbeteiligung liegt nach aktuellen Daten des Verbandes der privaten Krankenversicherung im Bundesdurchschnitt bei fast 1.930 Euro.

Schon heute sei es so, dass die Rente meist nicht reiche, um die anfallenden Kosten für die eigene Pflege zu stemmen, warnt Ulrich Schneider. Auch die Sozialhilfequote von fast 40 Prozent unter Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern zeige, dass die Pflegeversicherung bei der Absicherung der Pflege bisher kläglich versage. Daher sei ein Eigenanteil von höchstens 15 Prozent der Pflegekosten das Äußerste, das den Pflegebedürftigen zuzumuten sei. Perspektivisch sei die Einführung einer einheitlichen solidarischen Bürgerversicherung für alle anzustreben.

Nach Ansicht des Verbandes ist es unausweichlich, kurzfristig etwa 10 Milliarden Euro zusätzlicher Mittel in der Pflege bereitzustellen, um eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und bessere Personalschlüssel in der Pflege zu verwirklichen. Andernfalls sieht der Paritätische die Gefahr, dass die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen weiter und sprunghaft ansteigen. „Wir erwarten von Gesundheitsminister Spahn, zeitnah konkrete Pläne vorzulegen, wie er zusätzliche Finanzmittel für die Pflege bereitstellen will“, so Schneider.

(Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Pressemitteilung vom 24.09.2019)