26.01.2021

Corona: Beauftragte von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen fordern Gesamtkonzept

Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen haben am 26. Januar 2021 konkrete Forderungen aufgestellt: In ihrer gemeinsamen Stellungnahme machen sie auf unterschiedliche Lebenswirklichkeiten von Menschen mit Behinderungen aufmerksam und pochen auf ein Konzept für entsprechende Schutzmaßnahmen bei Impfungen, Schnelltests oder der Bereitstellung von FFP2-Masken.

Viele Menschen mit Behinderungen haben ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung. Gleichzeitig haben sie durch ihre Lebenssituation – beispielsweise wegen Assistenz- und Pflegebedarfs oder wegen des Lebens in einer Einrichtung – auch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Darauf weisen die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in ihrer Stellungnahme einleitend hin. Die Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werde nach wie vor zu Hause versorgt. Allerdings würden viele Pflegebedürftige nicht von Pflegediensten, sondern von anderen Menschen, wie z. B. pflegenden Angehörigen und Assistenzkräften, versorgt. Zwar bestimmt § 2 der Impfverordnung (CoronaImpfV) für Pflegedienste die höchste Priorität, nicht aber für pflegende Angehörige oder Assistenzkräfte. Viele notwendige Kontakte in der Pflege bleiben so ein Risiko für alle Beteiligten.

„Diese Lebenswirklichkeit wird in der Impfverordnung nicht abgebildet. Sie sollte aber bei sämtlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Das reicht von der Frage der Priorisierung bei der Impfung sowie des barrierefreien Zugangs zu Impfungen über die Versorgung mit FFP2-Masken bis hin zur Frage der Versorgung mit Schnelltests, Schutzausrüstung im Allgemeinen und Desinfektionsmitteln. Für alle Schutzmaßnahmen braucht es ein abgestimmtes Konzept, die bisherigen Maßnahmen müssen nachgebessert werden“, heißt es in dem Positionspapier.

Die Forderungen

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen aus Bund und Ländern fordern die umgehende und umfassende Anwendung der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Demnach sollen Einzelfallentscheidungen für Priorisierungen bei Corona-Impfungen möglich sein. Dies betreffe z. B. Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen, für die bisher zwar keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bzgl. des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vorliege, für die aber ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf angenommen werden könne. Aus Sicht der Beauftragten trifft dies besonders Menschen mit starken Beeinträchtigungen zu, die beispielsweise auf Beatmung und Assistenz angewiesen sind.

Weitere Forderungen betreffen die Impfangebote an Kontaktpersonen von Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit Pflege- bzw. Unterstützungsbedarf, die ebenfalls bevorzugt zu impfen seien, da sie nicht auf Kontakte verzichten könnten. Auch bei der Versorgung mit FFP2-Masken, beim Anspruch auf Schnelltests und beim Zugang zu Impfzentren sowie der Durchführung von Impfungen verdeutlicht die Stellungnahme, was für blinde, sehbehinderte, gehörlose, hörbehinderte, mobilitätseingeschränkte und kognitiv beeinträchtigte Menschen in der aktuellen Krisensituation jeweils wichtig ist. Die Beauftragten verweisen dabei u. a. auf die Checkliste für barrierefreie Impfzentren der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Zur Stellungnahme „Corona-Pandemie und COVID19 – Schlüssiges Konzept zum Schutz von Menschen mit Behinderungen gefordert“

(Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)