11.12.2019

Bundesrat beschließt Stärkung der medizinischen Rehabilitation

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 29. November 2019 beschlossen, die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag zur erheblichen Stärkung der medizinischen Rehabilitation aufzufordern. Das Land Baden-Württemberg hatte den Entschluss in den Bundesrat eingebracht.

Der Bundesrat fordert in seinem Beschluss (Bundesrats-Drucksache 540/19[B]) die Umsetzung konkreter Verbesserungsvorschläge in der medizinischen Rehabilitation. Dazu gehört die Aufhebung der Grundlohnsummenbildung, um die Vergütung für Rehabilitationsleistungen zu verbessern. Außerdem sollen ein Rechtsanspruch der Rehabilitationskliniken auf leistungsgerechte Vergütung gesetzlich verankert und die Pflegeversicherung an den Kosten für geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen beteiligt werden. Der Bundesrat fordert darüber hinaus, den Zugang zur Rehabilitation durch Korrektur von Fehlentwicklungen bei der Mehrkostenregelung zu verbessern sowie stationäre und ambulante Rehabilitationskliniken bei den Apothekenversorgungsverträgen gleichzustellen.

Hintergrund ist, dass in Deutschland die Zahl der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen in den letzten zehn Jahren um 7,8 Prozent zurückgegangen ist. Auch beklagen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zum Teil rote Zahlen. Es bestehe daher dringender Handlungs- und Reformbedarf im Bereich der medizinischen Rehabilitation, da eine qualifizierte und erfolgreiche medizinische Rehabilitation eine wichtige Voraussetzung zur Integration von erkrankten Menschen in Beruf und Gesellschaft sei und wesentlich dazu beitrage, weitere Belastungen für die Sozialversicherungssysteme zu vermeiden, heißt es in dem Beschluss. Außerdem seien die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wirtschaftlich gesehen ein wichtiger Standortfaktor für die Länder.

(Quelle: Deutscher Bundesrat)