22.08.2019

Bundeskabinett beschließt Angehörigen-Entlastungsgesetz

Die Bundesregierung hat am 14. August das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe, das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Das Gesetz will unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe finanziell spürbar entlasten. Künftig müssen diese erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro einen Beitrag zu den Pflegekosten leisten.

Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen seien durch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ohnehin stark belastet und tragen eine große Verantwortung, so der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil.

Die Grenze von 100.000 Euro galt bislang ausschließlich für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Sie wird nun auf das gesamte SGB XII ausgeweitet.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung gesichert

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wird darüber hinaus das Angebot der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), das vom BMAS zunächst bis Ende 2022 befristet gefördert werden sollte, nun dauerhaft und flächendeckend gesichert.

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, freut sich über die vorgesehene unbefristete Finanzierung der EUTB. Sie trage dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf eigenständige Lebensplanung und Teilhabe verwirklichen können.

Einführung eines Budgets für Ausbildung

Mit dem Gesetz wurde außerdem die Einführung eines Budgets für Ausbildung beschlossen, mit dem künftig eine breitere Förderung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildung ermöglicht werden soll. Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, können Leistungen zur beruflichen Bildung künftig auch dann erhalten, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt absolvieren. Bislang war dies auf WfbM oder die sogenannten Anderen Leistungsanbieter beschränkt.

Dusel begrüßt das Budget für Ausbildung: „Es bietet jungen Menschen mit Behinderungen eine weitere Alternative zum Berufsbildungsbereich einer Werkstatt. Sie erhalten nun mit entsprechender Förderung die Chance auf eine betriebliche Ausbildung, mit der ein anerkannter Berufsabschluss für den regulären Arbeitsmarkt erworben werden kann.“

Trotz der positiven Aspekte des neuen Gesetzes übt Dusel jedoch auch Kritik: „Neben der Entlastung der Angehörigen hätte ich mir auch die Entlastung der Betroffenen – beispielsweise durch Abschaffung der Einkommens- und Vermögensgrenze – gewünscht. Das muss dann der nächste Schritt sein.“

Weitere Informationen:

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)