08.12.2017

BTHG-Umsetzung und Situation schwerstbehinderter Menschen im Fokus der Mitgliederversammlung 2017 der DVfR

Die Mitgliederversammlung der DVfR diskutierte am 17. Oktober 2017 über ausgewählte Fragestellungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und „Reha-Lücken“ für schwerstbehinderte Menschen.

Im Vortrag von Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) wurden die wichtigsten Änderungen durch das BTHG im Überblick sowie Hintergrundinformationen zu Umsetzungsfragen des BTHG vorgestellt. Dirk Lewandrowski (Landschaftsverband Rheinland) erörterte die „Trennung existenzsichernder Leistungen von Leistungen der Eingliederungshilfe“, und Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann (Kreuznacher Diakonie und DVfR-Vorsitzender) sprach zum Thema „Rehafachleistungen und Gesundheitssorge“.

Im Mittelpunkt der auf den Vortrag von Herrn Prof. Dr. Welti folgenden Diskussion standen die voraussichtlichen Auswirkungen des neuen Behinderungsbegriffs und die Grenzen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Bei der von Herrn Lewandrowski erläuterten Trennungs-Problematik wurde die Regelsatzfestlegung mit Blick auf den Grundsatz der Sicherung des Existenzminimums sowie die Umsetzung des Sicherstellungsauftrags für Leistungen bzw. die Strukturverantwortung der Träger vertieft. Zum Vortrag von Herrn Dr. Schmidt-Ohlemann hoben die Anwesenden hervor, dass Menschen, die nicht in der Lage sind, für ihre eigene Gesundheit Sorge zu tragen, dafür die erforderliche Unterstützung erhalten müssen, z. B. Assistenz. Auch die Rolle der neuen, im SGB V verankerten Medizinischen Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB) wurde angesprochen.

Anknüpfend an vorangegangene Diskussionen innerhalb der DVfR über die unzureichende rehabilitative Versorgung bestimmter Personengruppen schilderte der Vorsitzende des Bundesverbands Schädel-Hirnpatienten in Not e. V. Armin Nentwig die Situation schwerstbehinderter Menschen, die gleichzeitig intensivmedizinisch und intensivpflegerisch zu versorgen sind. Die vielfach zum Einsatz kommenden ambulanten Pflegewohngruppen arbeiteten offenkundig oft nicht rehabilitativ. Patienten würden häufig dauerhaft in der Pflege gehalten, anstatt sie in die neurologische Rehabilitation und Beatmungsrehabilitation (u. a. zur Entwöhnung von der Beatmung) zu bringen.
Angehörige würden über geeignete Rehabilitations-Maßnahmen nicht regelhaft ausreichend informiert. Während sie bei der Rehabilitation in einer Phase-F-Einrichtung infolge gedeckelter Pflegesätze die Kosten in erheblichem Umfang selbst zu tragen hätten, werde die ambulante Pflege in den genannten Wohngemeinschaften durch die Krankenkassen nahezu voll finanziert.

Auf Vorschlag von Herrn Nentwig empfahl die Mitgliederversammlung dem Hauptvorstand der DVfR die Gründung eines neuen DVfR-Ausschusses, um auf politischer Ebene nachhaltiges Bewusstsein für die Problematik zu schaffen und fachlich adäquate Lösungswege aufzuzeigen. Der DVfR-Hauptvorstand hat sich in seiner Sitzung am 9. November 2017 dieser Empfehlung angeschlossen.

Die Mitgliederversammlung gratulierte Herrn Dr. Harry Fuchs, Vorstandsmitglied der DVfR, zur Ehrung mit der Kurt-Alphons-Jochheim-Medaille der DVfR. Die Medaille wurde bereits im Mai 2017 an Dr. Harry Fuchs in Anerkennung seiner herausragenden Verdienste um die Weiterentwicklung von Rehabilitation und Teilhabe in Deutschland verliehen. Die Vorträge sowie weitere Informationen aus der DVfR-Mitgliederversammlung sind im Mitglieder-Bereich der Website der DVfR abrufbar.