23.03.2020

Brailleschrift wird Immaterielles Kulturerbe

Die „Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in Deutschland“ zählt ab sofort zum Immateriellen Kulturerbe. Auf Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) haben das die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien am 13. März bestätigt.

Die Deutsche UNESCO-Kommission würdigt die Brailleschrift, ihre Ausprägung und Geschichte in Deutschland und ihre Bedeutung als Kulturgut der Behindertenselbsthilfe. „Die Brailleschrift und ihre Anwendung bilden das Fundament für die Bildungschancen blinder Menschen und ihre berufliche und soziale Teilhabe“, heißt es auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission.

„Das ist hochwillkommener Rückenwind für die zahlreichen Initiativen unseres Verbandes zur Förderung der Brailleschrift“, freut sich DBSV-Präsident Klaus Hahn. „Sie ist auch und gerade im digitalen Zeitalter das Fundament für die Bildung blinder Menschen ganz generell und damit für ihre kulturelle und berufliche Teilhabe.“

Die Auszeichnungsveranstaltung und die feierliche Urkundenübergabe finden voraussichtlich Mitte Mai 2020 statt.

Die Brailleschrift wird auch „Blindenschrift“ oder „Punktschrift“ genannt. Sie wurde 1825 von dem damals 16-jährigen blinden Franzosen Louis Braille erfunden und ist weltweit die Schrift blinder Menschen. Die Buchstaben werden aus Kombinationen von bis zu sechs tastbaren Punkten gebildet.

Weitere Informationen

Artikel der Deutschen UNESCO-Kommission zur Brailleschrift

(Quelle: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, Deutsche UNESCO-Kommission)