16.08.2019

BMG: Referentenentwurf für ein Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 14. August 2019 den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz, RISG) vorgelegt. Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen befürchten Rückschritte für die Teilhabe und Selbstbestimmung von beatmeten Personen.

Die Qualitätsstandards für die Versorgung von Menschen, die z. B. nach einem Unfall oder aufgrund einer Erkrankung künstlich beatmet werden müssen, sollen erhöht werden. Außerdem sollen ältere Menschen schneller als bisher Leistungen der geriatrischen Rehabilitation erhalten. Diese Ziele beschreibt das RISG, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt als Referentenentwurf in die Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Verbänden gegeben hat.

Das BMG geht davon aus, dass Beatmungspatientinnen und -patienten aus Krankenhäusern zu häufig ohne ausreichende Anstrengungen zur Beatmungsentwöhnung in die ambulante Intensivpflege entlassen werden. Zugleich seien in der nachstationären Intensivpflege qualitative Verbesserungen und eine engere Zusammenarbeit der Pflegeeinrichtungen mit Fachärztinnen und Fachärzten notwendig. Die Versorgung soll künftig in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen oder in stärker als bisher regulierten Intensivpflege-Wohneinheiten erfolgen. Damit werde dem derzeitigen Mangel an Fachkräften in der Pflege, insbesondere der Schwierigkeit der ambulanten Pflege- und Krankenpflegedienste, ausreichend qualifiziertes Personal bereitzustellen, Rechnung getragen. Außerdem sei die häusliche Betreuung von Intensivpflege-Patienten für das System der Gesetzlichen Krankenversicherung bisher mit höheren Kosten verbunden als die Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige, heißt es in einer begleitenden Pressemitteilung des BMG, entschieden sich häufig aufgrund geringerer Zuzahlungen für die ambulante intensivpflegerische Betreuung. Dieser Fehlanreiz soll mit den neuen Regelungen aufgehoben werden. Die Eigenanteile für die außerklinische Intensivpflege in stationären Pflegeeinrichtungen würden deutlich reduziert und Krankenhäuser für den Aufwand einer längerfristigen Beatmungsentwöhnung besser vergütet.

Geplant sind einheitliche Vorgaben an die Qualität der ambulanten Intensivpflege-Dienste. Diese werden zur engen Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachärztinnen und Fachärzten verpflichtet. Bei Beatmungspatientinnen und -patienten müssen Fachärztinnen und Fachärzte das Entwöhnungspotential erheben und dokumentieren. „Außerklinische Intensivpflege soll in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen und spezialisierten Wohneinheiten erbracht werden“, heißt es in der Pressemitteilung. In Ausnahmefällen bestehe auch künftig ein Anspruch auf Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit, beispielsweise bei minderjährigen Kindern.

Im Bereich der medizinischen Rehabilitation soll der Grundsatz „Reha vor Pflege“ gestärkt werden: Bei einer vertragsärztlich verordneten geriatrischen Rehabilitationsmaßnahme wird das Antragsverfahren vereinfacht, indem die Krankenkasse nicht mehr überprüft, ob die Rehabilitation medizinisch erforderlich ist. Die bisherige Höchstdauer von 20 Tagen bei ambulanter Behandlung und drei Wochen bei stationärer Behandlung wird bei einer geriatrischen Rehabilitation als Regeldauer festgelegt. Für Kinder- und Jugendliche entfällt die Mindestwartezeit auf eine neue Reha-Maßnahme.

Auch Reha-Einrichtungen sollen künftig ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Tariflöhne zahlen können, ohne dass die Krankenkassen dies beanstanden können. Dafür wird der Grundsatz der Grundlohnsummenbindung aufgehoben.

Geteiltes Echo

Über Reaktionen auf den Referentenentwurf RISG berichtete das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Beatmungs-WGs sind derzeit Heime ohne Heimaufsicht. Niemand weiß, was dort hinter verschlossenen Türen passiert", sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, dem RND. Intensivpflege gehöre in professionelle Einrichtungen mit geprüfter Qualität. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte es überfällig, die Versorgung der 30 000 ambulanten Beatmungspatienten einheitlich zu regeln. Es sei aber zu unterscheiden, ob sie in den eigenen vier Wänden oder einer von 800 Beatmungs-WGs lebten. Wenn Spahn das Leben schwerst kranker Patienten in der eigenen Wohnung praktisch unterbinden wolle, sei das „ein gravierender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht“, warnte Vorstand Eugen Brysch. Ein Drittel der Betroffenen könne nicht von der Beatmung entwöhnt werden. Auch die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland ISL sieht die Gefahr eines Rückschritts: Die Qualitätsmängel bei beatmeten Patienten seien in stationären Einrichtungen deutlich größer als in der ambulanten Pflege. Insbesondere, wenn behinderte Menschen selbst im Rahmen des sogenannten „Arbeitgebermodells“ ihre Assistenz organisierten, könnten sie selbst für eine hohe Qualität und Sicherheit in ihrem Leben sorgen, so das ISL. Der stellvertretende Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Kassen, Gernot Kiefer, betonte, die Patienten schneller und öfter zum selbstständigen Atmen zu bringen, müsse ein zentrales Anliegen sein. Fehlanreize zu beseitigen, sei daher dringend nötig.

Der Verein ALS-mobil e. V. hat mit Unterstützung weiterer Vereine eine Petition gegen das Vorhaben gestartet.

Weitere Informationen auf der Webseite des BMG:

Zur Pressemitteilung des BMG

Zum Referentenentwurf unter "Gesetze und Verordnungen"

(Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, RedaktionsNetzwerk Deutschland, Frankfurter Allgemeine Zeitung)

Die nachträgliche Ergänzung von Stellungnahmen ("Zugehörige Links") erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zugehörige Links

  • Zur Petition "Lasst Pflegebedürftigen ihr Zuhause! Stoppt das Intensivpflegestärkungsgesetz" auf chance.org
  • Zur Stellungnahme von Dr. Harry Fuchs, Düsseldorf, auf der Webseite teilhabegesetz.org vom 20.08.2019
  • Zur Stellungnahme des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen vom 24.08.2019
  • Zur Pressemitteilung des Deutschen Behindertenrats vom 28.08.2019
  • Zur Stellungnahme der Fachverbände vom 05.09.2019
  • Zur Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 06.09.2019
  • Zur Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 06.09.2019
  • Zur Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes vom 06.09.2019
  • Zur Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation vom 06.09.2019
  • Zur Stellungnahme von AbilityWatch vom 06.09.2019
  • Zur Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen vom 09.09.2019
  • Zur Stellungnahme des Verbandes der Privaten Krankenversicherung vom 10.09.2019
  • Zur Position der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 11.09.2019
  • Zur Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 12.09.2019
  • Zur Stellungnahme der DVfR vom September 2019