05.02.2019

BMAS informiert über geplante Änderungen in der Versorgungsmedizin-Verordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einem Informationspapier auf häufige Fragen bezüglich seines Entwurfs zur 6. Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) geantwortet.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthält diejenigen Versorgungsmedizinischen Grundsätze, die für Gutachter verbindlich anzuwenden sind, um eine Behinderung anzuerkennen bzw. einen Grad der Behinderung (GdB) festzustellen und einen Schwerbehindertenausweis auszustellen.

Zuletzt wurde die VersMedV am 11. Oktober 2012 geändert. Im Herbst 2018 hat das BMAS einen Entwurf zur 6. Änderungsverordnung vorgelegt (6. ÄndVO). Der Entwurf enthält neue „Gemeinsame Grundsätze“, die für alle Begutachtungen gelten sollen, und überarbeitete Begutachtungskriterien für Erkrankungen der Augen, für Immun- und Bluterkrankungen sowie für Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems.

Mit den Änderungen sollen einerseits die zwischenzeitlich erzielten Fortschritte in der Medizin zum Tragen kommen, heißt es in dem BMAS-Informationspapier, andererseits soll mit den Änderungen eine Neuausrichtung im Sinne der Teilhabeorientierung nach der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgen. Letzteres sei überdies eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention.

Verschiedene Verbände haben sich im vergangenen Herbst zum Entwurf der 6. ÄndVO besorgt geäußert. Die Verbände haben in ihren Stellungnahmen nachteilige Veränderungen bei der Ermittlung des Grads der Behinderung (GdB) aufgegriffen und die Befürchtung geäußert, dass künftig die Hürden für die Anerkennung einer Behinderung höher werden und weniger Menschen von Nachteilsausgleichen profitieren können. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat empfohlen, die 6. Versorgungsmedizin-Änderungsverordnung nicht zu verabschieden.

Das BMAS nimmt in seinem Informationspapier im Rahmen von insgesamt sieben Fragen Stellung zu einigen der aufgeworfenen Kritikpunkte u. a. zur Befristung von Feststellungsbescheiden, zur Bemessung des GdB unter Berücksichtigung der eingesetzten Hilfsmittel, zur Ermittlung des Gesamt-GdB und zur Heilungsbewährung z. B. bei Krebserkrankungen sowie zur Berücksichtigung von Schmerzen in der Begutachtung.

Weitere Informationen:

Das Informationspapier des BMAS (Stand: 14. Februar 2019):

Informationen und häufige Fragen zum Entwurf der 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Entwurf der Änderungsverordnung (Stand: 28. August 2018)

Entwurf zur 6. ÄndVO-VersMedV (veröffentlicht auf der Webseite des Paritätischen Wohlfahrtsverband)

Stellungnahmen:

Stellungnahme BAG Selbsthilfe (24.09.2018)

Stellungnahme Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (25.09.2018)

Stellungnahme Deutsche Rheuma-Liga (25.09.2018)

Stellungnahme Sozialverband Deutschland (25.09.2018)

Stellungnahme Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (25.09.2018)

Stellungnahme Sozialverband VdK Deutschland (02.10.2018)

Stellungnahme Deutscher Gewerkschaftsbund (28.11.2018)

Stellungnahme Deutscher Gehörlosenbund (19.01.2019)

Stellungnahme Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten - Selbsthilfe und Fachverbände (20.03.2019)

Stellungnahme Deutscher Behindertenrat (26.04.2019 / 30.04.2019)

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zugehörige Links

  • Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV)
  • 15.05.2019, Juris: Düwell, Streit um die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)