22.03.2021

BMAS: Bekanntmachung für die Förderperiode 2021

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Mitte März einen Aufruf für die Förderperiode 2021 veröffentlicht. Mit der Förderung neuer Projekte an aus dem Partizipationsfonds sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden.

Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten wollen, können ab sofort können schriftlich Förderanträge für Projekte stellen, die ab Oktober 2021 oder später beginnen.

Förderfähig sind z. B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:

  • Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien
  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
  • Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahme für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
  • Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 Euro pro Jahr
  • Unterstützung des Erfahrungsaustauschs

Kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind durch diesen Fonds nicht möglich. Die Antragstellung erfolgt über den mit der Programmbetreuung beauftragten Projektträger, die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung. Ein vom BMAS berufener Beirat aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderungen bewertet die eingehenden Anträge und gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab.

Maßgeblich für die Förderentscheidung ist zum einen die Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen, zum anderen die Verfügbarkeit von Fondsmitteln.

Zur Förderbekanntmachung auf der Webseite des BMAS

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)