19.09.2024

Bewerbungen für den Bundesteilhabepreis 2025 ab sofort möglich

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Bundesteilhabepreis 2025 ausgelobt. Ab sofort können sich Interessierte für den Preis bewerben. Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis und Modellprojekte, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit übertragbar sind. Im Jahr 2025 lautet das Thema: „Digitalisierung inklusiv – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“.

Die Teilhabe an Bildung und Arbeit ist zunehmend auch eine Frage der Digitalisierung. Der Anspruch an inklusive Digitalisierung in den Bereichen Bildung und Arbeit umfasst eine an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen angepasste digitale Barrierefreiheit und Nutzbarkeit. Besondere Relevanz haben dabei sowohl die aktive Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen an der Konzeption, Entwicklung und Bewertung als auch die Zugänglichkeit zu digitalen Technologien sowie die Nutzbarkeit mit geringem Anpassungs- und Kostenaufwand. Ziel des ist es, eine umfassende, zeitgemäße digitale Teilhabe in den Bereichen Bildung und/oder Arbeit zu ermöglichen.

Der Bundesteilhabepreis

Das BMAS lobt den Bundesteilhabepreis für eine gelungene inklusive Sozialraumgestaltung seit 2019 aus. Er wird von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ausgeschrieben. Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträger aus. Zudem sind Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern Mitglied der Fachjury.  

Der Bundesteilhabepreis ist mit insgesamt 17.500 Euro (1. Preis 10.000 Euro) dotiert. Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Bildung und Arbeit, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen.

  • Zur Bildung zählen die frühkindliche, schulische und hochschulische Bildung, alle Formen der formalen und non-formalen Bildung (z. B. Kinder- und Jugendarbeit, ehrenamtliche Arbeit) sowie der weiterführenden Bildung und des lebenslangen Lernens.
  • Zur Arbeit zählen neben der Erwerbsarbeit in Vollzeit oder Teilzeit, auch Mini-Jobs, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sowie Familienarbeit und ehrenamtliche Arbeit.

Dies bezieht sich insbesondere auf Bildungsträger, Arbeitgeber, Entwickler, Unternehmen und Dienstleister, Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen.

Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis, Modellprojekte, konkrete Konzepte und Strategien, deren Schwerpunkt auf der inklusiven Gestaltung von digitalen Lösungen in den Bereichen Bildung und Arbeit liegt und die das (gemeinsame) Lernen und Arbeiten ermöglichen. Die inklusive Digitalisierung sollte dabei in einen inklusiven Sozialraum eingebettet sein und zur Nachahmung anregen. Im Fokus der Bewerbung sollte in jedem Fall das Zusammenspiel von aktiver Mitwirkung, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit stehen.

Der Bundesteilhabepreis wird von den Kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) unterstützt.

Bewerbungsschluss ist der 20. Dezember 2024.

Zur Ausschreibung des Bundesteilhabepreises 2025 auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

(Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit)