22.05.2019

Betreute behinderte Menschen dürfen an Europawahl teilnehmen

Neun Tage vor der Europawahl am 26. Mai 2019 hat der Bundestag entschieden: Behinderte Menschen unter gerichtlich bestellter Betreuung dürfen künftig wählen. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter waren Anfang des Jahres als verfassungswidrig eingestuft worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Vorgaben im Bundeswahlgesetz gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung verstoßen.

Der von den beiden Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes soll erst am 1. Juli 2019 in Kraft treten. Damit die betroffenen Personen aber bereits an der Europawahl am Sonntag teilnehmen können, hat das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit der Antragstellung und des Einspruchs eingeräumt. Ein Muster für einen solchen Antrag sind auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle zu finden.

Rund 80.000 Menschen sind von dieser Regelung betroffen.

Weitere Informationen:

Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze (Bundestags-Drucksache 19/9228)

Meldung des Deutschen Bundestags

Meldung der Antidiskriminierungsstelle zur anstehenden Europawahl

(Quellen: Meldungen auf bundestag.de, tagesschau.de und der Antidiskriminierungsstelle, 17.05.2019)