21.11.2022

Berufsbetreuende warnen vor wirtschaftlicher Notlage

Der Bundesverband der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (BdB) fordert einen vorgezogenen Inflationsausgleich, um das wirtschaftliche Überleben der Betreuungslandschaft zu sichern. Eine Resolution des Verbandes dringt auf ein sofortiges Handeln der Politik.

Viele Betreuungsvereine und selbstständige Berufstreuende müssten ansonsten aufgeben und Klientinnen und Klienten würden die Unterstützung verlieren, die sie benötigen, um ihr Leben selbstbestimmt gestalten zu können, so der BdB. Die Landesgruppe Berlin des BdB übergab am 10. November 2022 eine Resolution mit den Forderungen des Verbandes an Georg Eisenreich, Vorsitzender der Justizministerkonferenz. Eisenreich sagte mit Blick auf die Inflation: „Die großen Herausforderungen stellen sich zurzeit in vielen Bereichen. Die Länder werden sich mit der Resolution kurzfristig befassen.“

Die Betreuungslandschaft als Ganzes sei in Not geraten, so der BdB. Die Preisexplosion bei Energie, Mobilität, Sach- und Mietkosten sowie die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro bedrohten Betreuungsvereine und selbstständige Berufsbetreuende existenziell. Die rechtliche Betreuung in Deutschland drohe zu kollabieren, so die Warnung des Verbands. Industrie und Gewerbe könnten die Kostenentwicklungen zumindest teilweise auffangen oder weitergeben. Betreuungsvereinen und Berufsbetreuenden sei dies nicht möglich, da die Vergütung durch den Staat geregelt und festgelegt werde.

Die Betreuervergütung war 2019, nach mehr als 14 Jahren ohne Steigerung, erhöht worden. Der angekündigte Wert von 17 Prozent sei jedoch nicht erreicht worden, wie eine aktuelle Studie des BdB belege. Die sächsische Staatsministerin für Justiz, Katja Meier, sagte: „Sachsen sieht die Notwendigkeit eines funktionierenden Betreuungssystems. Hierzu gehört auch eine angemessene Vergütung. Es sollten nicht wieder 14 Jahre ins Land gehen, bevor es zu einer Anpassung der Vergütung kommt.“

Der BdB ist mit rund 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstands Betreuung. Der Verband wurde 1994 gegründet –  zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes, welches die frühere "Entmündigung" und "Gebrechlichkeitspflegschaft" ersetzt. Es soll eine einheitliche, auf den individuellen Hilfebedarf des Betroffenen abgestellte Regelung schaffen. Ziel ist, Menschen mit Behinderungen oder psychischen Beeinträchtigungen zu einem möglichst selbstbestimmen Leben durch individuelle Betreuung zu verhelfen. Weitere Informationen sowie die Resolution als Download bietet die Website des BdB.

(Quelle: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen, BdB)